EuGH, Az. C-466/04: Das Gemeinschaftsrecht verpflichtet die Sozialversicherungsträger nicht, bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in anderen Mitgliedstaaten auch die Reisekosten zu übernehmen
EuGH, Az. C-466/04: Das Gemeinschaftsrecht verpflichtet die Sozialversicherungsträger nicht, bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in anderen Mitgliedstaaten auch die Reisekosten zu übernehmen (Jurion).