Az. S 23 KR 1103/23: Geltendmachung einer Nachforderung und Rechnungskorrekturverbot
Nachforderung eines NUB-Entgeltes stelle keine unzulässige Rechnungskorrektur dar (Medizinrecht RA Mohr).
Nachforderung eines NUB-Entgeltes stelle keine unzulässige Rechnungskorrektur dar (Medizinrecht RA Mohr).
An Kliniken werde oft unnötig operiert... (Wirtschaftswoche).
Az. 2 S 189/24: Landgericht Kassel verschärft Transparenzanforderungen bei Wahlleistungsvereinbarungen zu Einbettzimmern (Med-Juris).
Az. L 8 KR 379/21: Eine wirtschaftlichere, ambulant durchführbare Überprüfung der Hörgeräteversorgung hätte anstelle einer stationären Cochlea-Implantation durchgeführt werden müssen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 13/24 R: Eine intensivmedizinische Versorgung als Voraussetzung für die Geltendmachumng von Beatmungsstunden ist der Funktion nach zu beurteilen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 28/24 R: Mit dem Begriff der Intensivstation ist keine konkrete apparative oder personelle Mindestausstattung im Sinne von Strukturmerkmalen oder ein konkreter Personalschlüssel für die ärztliche oder pflegerische Tätigkeit verbunden (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 36/24 R: Eine am Stichtag 9. November 2018 erklärte und vollzogene Aufrechnung wird durch § 325 SGB V alte Fassung nicht berührt (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 54/22: Eine Rechnungserhöhung durch Nachkodierung nicht MD-geprüfter OPS (2015) muss die Krankenkasse nachvergüten (Urteilsbegrᒄndung).
Az. S 55 KR 113/23: Krankenkassen sind nicht die alleinigen Herrscher über die Abrechnungsprüfung (Solidaris).
Az. L 10 KR 55/22: Die Krankenkasse habe den sich ergebenden (Teil-)Erstattungsanspruch (gegen den OPS Komplexcode 8-98f) außerhalb der Ausschlussfrist in § 8 Satz 3 PrüfvV 2016 unzulässigerweise geltend gemacht (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 405/23: Die axilläre Temperatur-Messmethode genügte 2014 nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zur Kodierung einer Sepsis als Hauptdiagnose (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 437/21: Bei dem einjährigen Versicherten ist die Durchführung der Polysomnographie stationär wegen der Notwendigkeit der besonderen Mittel des Krankenhauses erforderlich gewesen (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 739/24: Höhere Fallpauschale durch nachstationär erbrachte Operation nur bei Einhalten der Verweildauervorgaben, und nicht bei wirtschaflicherer ambulanter Erbringung (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 793/25 B ER: Berechtigte Zweifel an Mindestmengen-Prognose bei Wegfall des Versorgungsauftrages durch Nichtzuweisung der Leistungsgruppe 14.2 für die Knie-Endoprothetik (Urteilsbegründung).
Für ein KI-generiertes Sachverständigen-Gutachten gibt es kein Geld (Legal Tribune).
Az. L 11 KR 824/23: Die femorale Trochleaplastik ist als separate Osteotomie zusätzlich zur Patella-Bandapparat-Rekonstruktion [MPFL] zu kodieren (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 140/24: Im vorliegenden Fall konnte die pauschale Bitte "um Zusendung aller zur Beantwortung der Frage(n) notwendigen Krankenhausunterlagen" keine Präklusion bewirken (Urteilsbegründung).
Gewagte Behauptung: Das Land NRW lässt verlauten, dass es sich in Gerichtsverfahren zur Krankenhausplanung weitgehend durchsetzen würde (PPP Rechtsanwälte).
BGH zum Behandlungsvertrag: Strenge Auslegung bei der hypothetischen Einwilligung (Legal Tribune).
Az. B 1 KR 18/24 R: Das Krankenhaus durfte bei strittiger Hauptdiagnose die des gerichtlich bestellten Sachverständigen übernehmen und nachkodieren (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 83/24: Eine stationäre Krankenhausbehandlung zum Erlernen der PAI (transanale Irrigation) war medizinisch nicht erforderlich (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 652/23: Die medizinische Notwendigkeit einer vollstationären Aufnahme konnte auch durch vier Sachverständigen-Gutachten nicht nachgewiesen werden (Urteilsbegründung).
Az. L 20 KR 213/22: Für die Kodierung des Codes D68.3- bedarf es einer Blutung, eine Blutungsneigung reicht nicht aus (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 420/22: Trotz laufender Reanimation auf der Intensivstation wurde der Versicherte mangels "Aufnahme" in das Krankenhaus nicht vollstationär behandelt (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 3/24 R: Feststellung pflegesensitiver Bereiche ohne Ausnahmen (Urteilsbegründung).
Az. S 7 KR 83/25: Nach dem geschlossenenen Versorgungsvertrag war die Klinik nicht in ihrem Versorgungsauftrag beschrünkt (Urteilsbegründung).
Eilantrag eines Klinik-Verbundes in Wuppertal zur Krankenhausplanung des Landes erfolgreich (Justiz NRW).
Az. L 16 KR 401/25 B ER: Keine Existenzgefährdung durch drohende Umsatzeinbußen bei Wegfall einer Komplexbehandlung durch fehlende Strukturvoraussetzung zu erkennen (Beschluss).
Az. B 1 KR 12/24 R: Der (gesamte) Diagnose-Datensatz ist bereits dann Gegenstand des Prüfverfahrens, wenn nur einzelne Nebendiagnosen geprüft werden (Urteilsbesprechung).
Az. B 1 KR 3/24 R: Zum Rechtsschutz gegen Sanktionen Rahmen der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordung PpUGV (Trefz Flachsbarth).
Az. B 1 KR 22/24 R: Wirksamkeit der Aufrechnung durch Vorinstanz zu klären, keine Nachkodierung von Nebendiagnosen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 9/24 R: Trotz Nennung im MD-Gutachten und in Umsetzung desselben keine Nachkodierung der strittigen Nebendiagnose (Volumenmangelschock) erlaubt (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 30/24 R: Keine Nachkodierung nicht geprüfter, vergütungsrelevanter Zusatzentgelte (Urteilsbegründung).
Krankenhausplanung: Land NRW setzt den Sofortvollzug bzgl. der LG 14.1 Endoprothetik Hüfte und 14.2 Endoprothetik Knie aus (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 17/24 R: Das einmalige Recht zur Änderung und Ergänzung des Abrechnungsdatensatzes wird durch die Umsetzung des MDK-Gutachtens verbraucht (Urteilsbegründung).
Das Krankenhaus muss der Krankenkasse mittels medizinischer Begründung (MBEG) bei Verweildauerüberschreitung eine Plausibilitätsprüfung ermöglichen (Medizinrecht RA Mohr).
Eine Universitätsklinik kann nicht verlangen, mit einem bestimmten Leistungsspektrum in den Krankenhausplan aufgenommen zu werden (Bundesverwaltungsgericht).
Az. L 10 KR 283/24 KH: Die stationäre Aufnahme der Versicherten zur anthroposophisch-medizinischen Komplexbehandlung erforderte nicht die besondere apparative Ausstattung eines Krankenhauses und war nicht erforderlich (Urteilsbesprechung).
Az. L 5 KR 1030/23 KH: Der Begriff "wöchentlich" beschreibt etwas Wiederkehrendes ohne ein starres Stichdatum zu meinen, sondern ist flexibler als "innerhalb eines 7-Tage-Korridors" auszulegen (Urteilsbegründung).
Beweiswert der Dokumentation in Abrechnungsstreitigkeiten / Geringe Nachlässigkeiten in der Dokumentation führen nicht zwangsläufig zum Vergütungsausschluss (Quaas & Partner).
Krankenhausplanung: Das Land NRW setzt den Sofortvollzug bezüglich der Leistungsgruppe LG 7.2 Leukämie und Lymphome aus (Quaas & Partner).
Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerlegungsbescheid der Krankenkassen (Mindestmengen Knie-TEP) (Quaas & Partner).
Nichtigkeit des Abschlags wegen Nichtteilnahme an der Notfallversorgung: Handlungsempfehlung aus der Praxis (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 8 KR 53/21: Die Klägerin durfte die Ziffer 25342 EBM-Ä a.F. nur einmal insgesamt und die Ziffern 25321 und 25323 EBM-Ä a.F. jeweils nur einmal pro Bestrahlungstag abrechnen (Urteilsbesprechung).
Gutachten: Weder Subsidiarität noch Trägervielfalt haben im Krankenhausplanungsrecht eine einklagbare Schutzwirkung (DEKV, PDF, 427 kB).
Az. L 11 KR 3273/24: Kein Rückgriff auf vorherige PrüfvV-Fassung, um das Aufrechnungsverbot zu umgehen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 22/23 R: Die klagende Krankenkasse hat Erstattungsansprüche wegen Nichterfüllung des Mindestmerkmals des unmittelbaren Zugangs zu neurochirurgischen Notfalleingriffen (hier: OPS 8-981) (Urteilsbegründung).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Regelungen für das gestufte System der Notfallstrukturen in Krankenhäusern erweitert (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Az. B 12 BA 4/23 R: Sozialversicherungspflicht auch bei Kooperation mit Ärzte-GbR (Sufert-Law).
Az. L 4 KR 18/21: Krankenhkasse muss vollstationäre Lymphozelenentfernung vergüten (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 3141/25 ER-B: Kein Konkurrentenschutz bei Ausnahmeregelungen zur Durchführung allogener Stammzellentransplantationen (Quaas & Partner).
AOP-Fälle werden zum Einfallstor der Krankenkassen (Med-Juris).
Az. S 51 KR 2656/23 KH: Die durchgeführte Prostatabiopsie hätte aus der ex-ante-Sicht des Behandlers ambulant erbracht werden können (Urteilsbegründung).
Der Belegarzt nach dem KHVVG (Der Krankenhaus Justitiar).
Serienmordverdacht gegen Krankenhauspfleger: Strafrechtliche Haftung des Krankenhaus-Managements? (Ferner Anwaltskanzlei).
Az. S 2 KR 550/19: Das Vorliegen der Indikation für eine Behandlung in einem Verbrennungszentrum berechtigt zur Abrechnung des vereinbarten krankenhausindividuellen Entgeltes (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 191/24: Die Inrechnungstellung des Behandlungsfalles des Versicherten nach einer krankenhausindividuell vereinbarten tagessatzbezogenen Vergütung bei Schwerbrandverletzung erfolgte nach VBE 2017 zu Recht (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 94/23 KH: Bei der M-ACI handelt es sich um eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode, welche zum Zeitpunkt der Behandlung aufgrund von Beschlüssen des G-BA zu Lasten der GKV habe erbracht werden können (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 8/24 R: Nicht fristgemäße Mitteilung der abschließenden Leistungsentscheidung der Krankenkasse führt zu Präklusion (hier: Behandlungsunterlagen) (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 26/24 R: Qualitätssicherungsrichtlinie enthält keine Regelung eines Vergütungsausschlusses (Urteilsbegründung).
Az. S 55 KR 113/23 KH: Anforderungen an das Erörterungsverfahren als Prozessvoraussetzung (Quaas & Partner).
MitraClip-Intervention ohne herzchirurgisches Stand-By = Nicht zu vergütender Qualitätsverstoß? (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 134/22: Ohne Gewöhnung an BiPAP-Beatmung auch keine Entwöhnung und daher auch keine Zählung der beatmungsfreien Intervalle zur Gesamt-Beatmungsdauer (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 40/24 R: Keine Kostenerstattung bei Versäumnis einer Krankenkasse in Zusammenhang mit leistungsrechtlicher Entscheidung (Urteilsbegründung).
Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zu Triage (Stern).
Krankenhausplanung: Das Land NRW setzt den Sofortvollzug bzgl. der LG 16.5 Tiefe Rektumeingriffe aus (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 4/24 R: Eine nicht als rheumatologisches Zentrum zugelassene Einrichtung kann nicht durch Normenfeststellungsklage gegen die G-BA-Zentrums-Regelungen einen Rechtsschutz herbeiführen (Terminbericht 33/25).
Az. B 1 KR 11/24 R: Eine Besonderere Einrichtung wird entsprechend der Vereinbarung nach einem Tagessatz vergütet, eine Nichterbringung der OPS-Mindestmerkmale hat darauf keinen Einfluss (Terminbericht 33/25).
Az. B 1 KR 29/24 R und B 1 KR 2/25 R enden mit Klagerücknahme (Terminbericht 33/25, PDF, 153 kB).
Verfassungsbeschwerde zum kirchlichen Arbeitsrecht erfolgreich (Deutsches Ärzteblatt).
Erfolgreiche Beschwerde im Krankenhausplanungsrecht zur LG 16.2 Lebereingriffe (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 4/24 R: Rheumatologisches Fachkrankenhaus klagt auf Nichtigkeit der Strukturvoraussetzung der Zentrums-Regelung (Terminvorschau 33/25).
Az. B 1 KR 11/24 R: Die Klägerin sieht sich als besondere Einrichtung für die Abrechnung der von ihr erbrachten Leistungen nicht an die Vorgaben des Operationen- und Prozedurenschlüssels (hier: OPS 9-403 neuropädiatrische Komplexbehandlung) gebunden (Terminvorschau 33/25).
Az. B 1 KR 2/25 R: Ist eine Besondere Einrichtung für die Abrechnung der von ihr erbrachten vollstationären Leistungen nicht an die Voraussetzungen des Operationen- und Prozedurenschlüssels (hier OPS 2012: 8-552) gebundenOPS 8-552? (Terminvorschau 33/25).
Behandlungsdokumentation: Die Dokumentationserfordernisse von § 630f BGB im stationären Abrechnungsrecht (Krahnert + Krahl).
Az. S 1 KR 2269/21: Auch bei unvermindertem Rechnungsbetrag nach MD-Prüfung steht dem Krankenhaus keine Aufwandspauschale zu, wenn eine nachweislich fehlerhafte Abrechnung die Prüfeinleitung verursachte (Urteilsbegründung).
Studium zum Physician Assistant: Arbeitgeber will über 30.000 Euro Ausbildungskosten zurück (Rechtsdepesche).
Az. S 5 KR 2723/23: Das Krankenhaus muss schon von sich aus ergänzende Angaben zur stationären Behandlungsnotwendigkeit machen, wenn es eine ansonsten regelmäßig ambulant durchzuführende Operation stationär abrechnet (Urteilsbegründung).
Keine automatische Nullvergütung bei Verstößen gegen Mindestvorgaben in Qualitätssicherungs-Richtlinien des G-BA (Med-Juris).
BSG kippt Notfallstufen-Abschläge: Kliniken müssen jetzt handeln - Ansprüche drohen zu verjähren (Solidaris).
Az. L 5 KR 5/23: Strukturmerkmal der "täglichen Verfügbarkeit" (Quaas & Partner).
Az. L 16 KR 104/22 KH: Die Präklusionsregelungen der PrüfvV sind nicht nur auf eine vollständige, sondern auch auf teilweise Nichtvorlage von Unterlagen anzuwenden (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 202/18: Beim Fehlen einer ärztlichen Verordnung von stationärer Krankenhausbehandlung und Einlieferung durch den Notazt ist keine vorstationäre Krankenhausbehandlung nach dem Landesvertrag abrechnungsfähig (IUrteilsbegründung).
Az. L 6 KR 71/24: Als Hauptdiagnose lag eine Funktionsstörung bis hin zum Versagen des liegenden Nierentransplantats vor (Urteilsbegründung).
Mindestmengen und Krankenhausplanung: LSG NRW stärkt Prognosen von Krankenhäusern (Solidaris).
Az. S 27 KR 2756/23 KH: Keine Aufrechnung bei Verweildauerverlängerung durch wegen eines außerplanmäßigen Notfalls verschobenen Eingriff bei unverändertem Erlös (Urteilsbegründung).
Az. S 27 KR 529/20: Verspätete MBEG kann Verletzung der Mitwirkungs- und Obliegenheitpflicht des Krankenhauses darstellen und zum Verlust der Aufwandspauschale führen (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 5/23 KH: Die Kodierung des OPS 8-98f.11 war zutreffend, weil die notwendigen Strukturmerkmale erfüllt wurden, und zwar insbesondere auch das streitige Strukturmerkmal der "täglichen Verfügbarkeit (auch am Wochenende) von Leistungen der Physiotherapie" (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 453/21: Leitet die Krankenkasse bei Kosten-Ablehnung einer späteren stationären Behandlung kein Prüfverfahren ein, muss sie sich ein Beweiserhebungsverbot durch das Gericht nach Ablauf der 6-Wochen-Frist nachteilig zurechnen lassen (Urteilsbegründung).
Az. S 5 KR 3792/25: Klinikum Stuttgart erwirkt einstweiligen Rechtsschutz gegen Ausnahmegenehmigung der Krankenhausplanungsbehörde betreffend die Erbringung von Leistungen der allogenen Stammzelltransplantation in Stuttgart (Beschluss, PDF, 201 kB).
KHVVG: Zum Rechtsschutz gegen die Versagung von Leistungsgruppen unter Berücksichtigung der Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen (PPP Rechtsanwälte, PDF, 502 kB).
Az. B 1 KR 78/24 B: Kann ein Portalwechsel bei minimalinvaser Chirurgie ein gesonderter operativer Zugangsweg i.S. eines Simultaneingriffes sein? (Beschluss).
Az. L 1 KR 248/22: Angesichts der fehlenden Intensivmediziner-Visite am Tag des 28.09.2019 kommt der Ansatz des OPS 8-98f.31 entgegen der erstinstanzlichen Entscheidung vorliegend nicht in Betracht (Urteilsbegründung).
Az. S 5 KR 419/21: Eine einzige nicht dokumentierte Visite kostet zwar die Aufwandspunkte des betroffenen Tages, vermag bei Erreichen der entsprechenden Gesamt-Aufwandspunktzahl die Kodierung der aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung (hier: OPS 8-980.31) indes nicht zu erschüttern (Urteilsbegründung).
Az. B 3 KR 13/24 R: Während eines Krankenhausaufenthaltes auf AU-Folgebescheinigung achten (Terminbericht 27/25).
Das Krankenhaus Bethanien Moers darf nach einem Beschluss des OVG weiterhin Lymphome behandeln (WAZ).
Az. L 11 KR 3273/24: Gesetzliches Aufrechnungsverbot unter Anwendung der PrüfvV 2022 (Med-Juris).
Oberverwaltungsgericht Koblenz: Einlieferung in eine Stroke Unit muss nicht innerhalb von 60 Minuten gewährleistet sein (Ärztezeitung).
Az. B 1 KR 14/24 R: Bei einer Verlegung ist ein (hier: höherer) uGVD-Abschlag für das aufnehmende Krankenhaus nicht vorzunehmen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 31/23 R: Erforderlichkeit einer stationären Behandlung trotz externer Bealstungserprobung (Urteilsbegründung).
Um eine Haftung wegen Hygienefehlern zu vermeiden, muss das Krankenhaus getroffene Hygienemaßnamen umfassend darlegen (Anwalt.de).
Az. B 1 KR 57/24 B: Die Weiterentwicklung des OPS (hier: 8-98f) und seiner Auslegung hinsichtlich Mindestmerkmalen rechtfertigt keine Nichtzulassungsbeschwerde, sondern kann vom Bundesschlichtungsausschuss entschieden werden (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 237/23: "Angeboren" oder "early onset" liegt bei einer Infektion vor, wenn sie sich innerhalb von 72 Stunden nach der Geburt offenbart (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 71/23: Die Anwesenheit der Vertreter der jeweiligen Berufsgruppen bei den Teambesprechungen (hier: OPS: 8-550) muss nach DIMDI-Klarstellung nicht durch Namenszeichen nachgewiesen werden (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 9/24: Die Nachkodierung des Kodes K92.2 statt R58 war von der Präklusionsregelung erfasst und die einschlägigen Fristen bereits abgelaufen (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 264/22: Eine bloße Wiederdurchsicht eines vorhandenen, mangelfreien vaskulären Implantats rechtfertigt die Verschlüsselung des OPS-Kodes 5-394.2 (hier: Begriff der Revision) nicht (Urteilsbegründung).
OVG NRW: Unzureichende Bedarfsanalyse der Leistungsgruppe 7.2. Leukämie und Lymphome im Planungsbereich Regierungsbezirk Düsseldorf (Quaas & Partner).
Kliniken müssen Mindestmengen-Prognose plausibel schildern und aussagekräftig mit Nachweisen belegen (Quaas & Partner).
Bundessozialgericht: Intensivstation muss nicht Intensivstation heißen (Ärztezeitung).
Az. S 23 KR 1103/23: Die Nachberechnung eines NUB (hier OPS 5-838.e1) ist keine Rechnungskorrektur (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 13/24 R und B 1 KR 28/24 R: Das Bundessozialgericht urteilte zur Definition und zu den Voraussetzungen von intensivmedizinischer Behandlung (KMH Medizinrecht).
Az. B 1 KR 32/24 R: Welcher Kreatinin-Ausgangswert ist zur Bestimmung des Stadiums eines akuten Nierenversagens anzuwenden? (Terminbericht 26/25).
Az. B 1 KR 36/24 R: Am Stichtag 9. November 2018 erklärte und vollzogene Aufrechnung wird durch § 325 SGB V alte Fassung nicht berührt (Terminbericht 26/25).
Az. B 1 KR 13/24 R: Eine intensivmedizinische Versorgung als Voraussetzung für die Geltendmachumng von Beatmungsstunden ist der Funktion nach zu beurteilen (Terminbericht 26/25).
Az. B 1 KR 28/24 R: Mit dem Begriff der Intensivstation ist keine konkrete apparative oder personelle Mindestausstattung im Sinne von Strukturmerkmalen oder ein konkreter Personalschlüssel für die ärztliche oder pflegerische Tätigkeit verbunden (Terminbericht 26/25).
Az. L 1 KR 62/25 B ER: Die Strukturmerkmale des zu prüfenden OPS (hier: 8-550) müssen bereits zum Zeitpunkt der Erteilung der Bescheinigung erf4llt sein (Urteilsbegründung).
Az. S 11 KR 1768/22 KH: Krankenhaus durfte das Zusatzentgelt ZE2020-115 (hier: OPS 1-991.0) zum Monitoring der Resttumorlast bei CML abrechnen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 28/24 R: Ist die Kodierbarkeit gegeben, wenn die Mindestmerkmale des Operationen- und Prozedurenschlüssels 8-980 (intensivmedizinische Komplexbehandlung) auf einer nicht als Intensivstation bezeichneten Einheit erfüllt werden? (Terminvorschau 26/25).
Az. B 1 KR 13/24 R: Wie sind die Vorgaben und Inhalte der Deutschen Kodierrichtlinie DKR 1001l (Beatmung) hinsichtlich struktureller Voraussetzungen zu verstehen? (Terminvorschau 26/25).
Az. B 1 KR 32/24 R: Was ist als Ausgangswert bei einem Kreatinin-Anstieg zur Bestimmung des Stadiums eines akuten Nierenversagens als zulässig anzuwenden? (Terminvorschau 26/25).
Az. B 1 KR 36/24 R: Steht einer Aufrechnung am 9. November 2018 die Ausschlussregelung des § 325 SGB V alte Fassung entgegen? (Terminvorschau 26/25).
Az. L 9 KR 108/21: Schlaflaborleistungen bei Kindern sind nicht ambulant, sondern regelhaft stationär zu erbringen (Med-Juris).
Az. B 1 KR 25/23 R: Notfallstufenregelung ist teilweise nichtig (Urteilsbegründung).
Az. 25 O 235/24: Die Kostenübernahmeerklärung der privaten Krankenversicherung begründet einen eigenen Zahlungsanspruch des Krankenhauses (Seufert-Law).
Az. L 11 KR 191/24 KH: Bridging-Einleitung ist als Ressourcenverbrauch bei der anamnestisch vorliegenden Diagnose einer TVT anzusehen (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 3273/24: Aufrechnungsverbot nach der PrüfvV 2022 gilt für alle Aufrechnungen ab 01.01.2022 (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 30/24 R: Ausschluss von Korrekturen und Ergänzungen von Datensätzen - Nachkodierung von Zusatzentgelten (Medizinrecht RA Mohr).
Krankenhausplanung versus Mindestmengenprognose: Das Sozialgericht Düsseldorf stärkt den Rechtsschutz von Krankenhäusern (Solidaris).
Az. B 1 KR 18/24 R: BSG entscheidet zur materiellen Präklusion nach § 7 Abs. 5 PrüfvV 2016 bzw. 2014 (Seufert-Law).
Az. L 9 KR 42/23: Heranziehung des Einsatzes der besonderen Mittel des Krankenhausbetriebes zur Abgrenzung von ambulanter Notfall- und stationärer Krankenhausbehandlung (Quaas & Partner).
Az. L 10 KR 787/24 KH: Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit (Quaas & Partner).
Bis zum Beginn des Wirksamwerdens einer neuen Budgetvereinbarung sind bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelte der Höhe nach weiter zu erheben (Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte).
Az. L 10 KR 1119/23 KH: Ohne stationäre Behandlungsnotwendigkeit bestehe kein Anspruch auf Vergütung des Zusatzentgeltes für Nivolumab (ZE2020-161) (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 353/24 KH: Bei fehlender Dokumentation der ärztlichen Aufnahmeentscheidung ist die Schockraum-Reanimation als Notfallbehandlung abzurechnen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 9/24 B: Das von OPS 8-98f (2015) geforderte Mindestmerkmal der 24-stündigen Verfügbarkeit der Interventionellen Kardiologie mit Akut-PTCA kann nicht durch Hinzuziehung der Fachärzte einer Kooperationsklinik erfüllt werden (Urteilsbegründung).
Az. S 21 KR 342/22: Keine vertragliche Ausnahme vom gesetzlichen Aufrechnungsverbot vorliegend (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 3/24 R: Bundessozialgericht fällt Grundsatzurteil zu Pflegepersonaluntergrenzen (Deutsches Ärzteblatt).
Marburger Bund erwirkt Urteil zur Rufbereitschaft: 30 Minuten-Eintreffzeit in Dienstanweisung ist unzulässig (Pressemeldung).
Az. B 1 KR 17/24 R: Das einmalige Recht zur Änderung und Ergänzung des Abrechnungsdatensatzes wird durch die Umsetzung des MDK-Gutachtens verbraucht (Terminbericht 22/25).
Az. B 1 KR 18/24 R: Krankenhaus konnte bei weiter strittiger Hauptdiagnose jene des gerichtlich bestellten Sachverständigen nachkodieren (Terminbericht 22/25).
Az. L 9 KR 309/23: Allein zum Messen der Körperkerntemperatur seien invasive Messmethoden in einer Risiko-Nutzen-Abwägung nicht indiziert (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 12/24 R: Der (gesamte) Datensatz der Diagnosen ist bereits dann Gegenstand des Prüfverfahrens, wenn nur einzelne Nebendiagnosen geprüft werden (Terminbericht 22/25).
Az. B 1 KR 22/24 R: Wirksamkeit der Aufrechnung durch Vorinstanz zu klären, keine Nachkodierung von Nebendiagnosen (Terminbericht 22/25).
Az. B 1 KR 9/24 R: Keine Nachkodierung einer Nebendiagnose (Volumenmangelschock) auch bei Nennung im MDK-Gutachten und in dessen Umsetzung (Terminbericht 22/25).
Az. B 1 KR 30/24 R: Für die Konkretisierung des MDK-Prüfgegenstandes reicht eine hinreichend klare Umreißung desselben - Keine Nachkodierung von Zusatzentgelten (Terminbericht 22/25).
Az. B 1 KR 3/24 R: Kann bei einer Untergrenze einer Mindestpersonalausstattung (pflegesensitive Bereiche) die Differenzierung nach Schweregradgruppen vorgenommen werden? (Terminbericht 22/25).
Az. B 1 KR 15/24 R: Krankenhäuser können auch vorgerichtliche Zinsen für eine Aufwandspauschale geltend machen (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 59/24: Welche inhaltlichen Anforderungen sind an eine Medizinische Begründung (MBEG) bei Fällen mit ambulantem Potenzial zu stellen? (Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte).
Az. B 1 KR 17/24 R: Ist das einmalige Recht zur Änderung und Ergänzung des Abrechnungsdatensatzes schon durch die bloße Umsetzung eines MDK-Gutachtens verbraucht? (Terminvorschau 22/25).
Az. B 1 KR 30/24 R: Können nicht geprüfte vergütungsrelevante Zusatzentgelte nachkodiert werden? (Terminvorschau 22/25).
Az. B 1 KR 18/24 R: Gilt die (geänderte) Hauptdiagnose des MDK oder jene des gerichtlich bestellten Sachverständigen? (Terminvorschau 22/25).
Az. B 1 KR 12/24 R: Stand die materielle Präklusionswirkung des § 7 Absatz 5 Prüfverfahrensvereinbarung 2016 der Nachkodierung von Nebendiagnosen entgegen (Terminvorschau 22/25).
Az. B 1 KR 3/24 R: Kann bei einer Untergrenze einer Mindestpersonalausstattung (pflegesensitive Bereiche) die Differenzierung nach Schweregradgruppen vorgenommen werden? (Terminvorschau 22/25).
Az. B 1 KR 22/24 R: BSG urteilt zur Umsetzung des MDK-Gutachtens unter Nachkodierung erlösrelevanter Nebendiagnosen (Terminvorschau 22/25).
Az. B 1 KR 9/24 R: Ein die Nachkodierung begründender medizinischer Sachverhalt (Volumenmangelschock) sei im MDK-Gutachten explizit beschrieben (Terminvorschau 22/25).
Az. L 8 KR 221/23: Wechsel der Prüfmethode und Anforderungen an die leistungsrechtliche Entscheidung (Quaas & Partner).
BSG: Kein grundsätzlicher Vergütungswegfall bei Verstoß gegen G-BA-Qualitätsrichtlinien (Seufert Law).
Az. L 10 KR 823/23 KH: Ein gefäßchirurgisches Vorgehen statt der Implantation eines Graftstents (Zusatzentgelt) wäre ausreichend und zweckmäßig gewesen (Urteilsbegründung).
BSG: Folgen von Versäumnissen einer Krankenkasse im Zusammenhang mit der leistungsrechtlichen Entscheidung (Seufert Law).
BSG-Entscheidungen zur Wirkung von § 8 PrüfvV (KMH-Medizinrecht).
Az. L 1 KR 118/23 KH D: Keine teilstationäre Vergütung für ambulant durchführbare Infliximab-Therapie bei Jugendlichen (Urteilsbegründung).
Bundesarbeitsgericht: Gleiche Arbeit heißt nicht gleicher Lohn / Auf die Ausbildung kommt es an (NDR).
Az. L 9 KR 42/23: Landessozialgericht Potsdam grenzt Notfallbehandlung von stationärer Aufnahme ab (Ärztezeitung).
Az. B 1 KR 8/24 R: Materielle Präklusion bei nicht fristgemäßer Mitteilung der abschließenden Leistungsentscheidung (Quaas & Partner).
Az. L 5 KR 3416/24: Klage auf Zahlung der Aufwandspauschale: Kein zweites Erörterungsverfahren notwendig (Quaas & Partner).
Erteilung einer vorläufigen Bescheinigung über die Einhaltung der Strukturmerkmale im einstweiligen Rechtsschutz (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 25/23 R: Notfallstufenregelung ist teilweise nichtig (Quaas & Partner).
Az. L 16 KR 408/23 KH: MDK kann fachliche nachweisbare Erfahrung in der Kardioanästhesie im Herzteam als Abrechnungsvoraussetzung einer MitraClip-Intervention nicht erschüttern (Urteilsbegründung).
Bundessozialgericht: Sturz von der Kliniktoilette kann unfallversichert sein (Deutsches Ärzteblatt).
Mindest-Fallpauschale: Gleichwertigkeit von ambulanter und stationärer Entbindung (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 23 KR 995/24: Übermittelte Nebendiagnosen können die stationäre Behandlung auf der ersten Prüfebene plausibilisieren (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/24 R: Im Falle einer Verlegung ist ein uGVD-Abschlag für das aufnehmende Krankenhaus nicht vorzunehmen (Terminbericht 19/25).
Az. B 1 KR 22/23 R: Das Vorhalten nicht vom Versorgungsauftrag gedeckter Strukturen allein zur Abrechnung der neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls (OPS 8-981) ist unwirtschaftlich und nicht vergütungsfähig (Terminbericht 19/25).
Az. B 1 KR 8/24 R: Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot für die Beweismittel (Behandlungsunterlagen) nach Fristversäumnis (Terminbericht 19/25).
Az. B 1 KR 40/24 R: Kein Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei gutachterlich ausgeschlossener Fehlbelegung (Terminbericht 19/25).
Az. B 1 KR 26/24 R: Ein Verstoß gegen die Qualitätssicherungsrichtlinie Kinderonkologie ist nicht an einen Vergütungsverlust geknüpft (Terminbericht 19/25).
Az. B 1 KR 30/23 R: Vorinstanz muss klären, ob eine MitraClip-Intervention ohne herzchirurgisches Stand-By einen nicht zu vergütenden Qualitätsverstoß darstellt (Terminbericht 19/25).
Az. L 8 KR 221/23: Im Anwendungsrahmen der PrüfvV 2016 kann bei Bedarf eine unkomplizierte Wandlung von Vor-Ort-Begehungen in Prüfungen nach Aktenlage erfolgen (Urteilsbegründung).
Az. S 32 KR 1341/23: Es ist bei Anwendung der PrüfvV 2022 auf die unstreitige Forderung gegen die verrechnet wurde abzustellen (Urteilsbegründung).
Az. S 29 KR 776/18: Die Kodierung richte sich nach dem primären Entstehungsort eine Neubildung und nicht nach der Lokalisation der Haupttumormasse (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/24 R: Kommt der Verlegungsabschlag oder der (hier höhere) Abschlag bei Unterschreiten der unteren Grenzverweildauer zum tragen? (Terminvorschau 19/25).
Az. B 1 KR 22/23 R: BSG entscheidet zum Vorliegen des Mindestmerkmales des unmittelbaren Zugangs zu neurochirurgischen Notfalleingriffen i.R.d. neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls (OPS 8-981) (Terminvorschau 19/25).
Az. B 1 KR 26/24 R: BSG entscheidet, ob die Vergütung an die Einhaltung der Strukturvoraussetzungen nach der Richtlinie zur Kinderonkologie gekoppelt ist (Terminvorschau 19/25).
Az. B 1 KR 30/23 R: BSG urteilt zum Zusammenhang von Vergütungsanspruch und Einhaltung der Strukturvoraussetzungen der G-BA-Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (Terminvorschau 19/25).
Az. B 1 KR 40/24 R: BSG urteilt zur Präklusion des primären Fehlbelegungsvorwurfes bei vom Sachverständigen verneinter sekundärer Fehlbelegung (Terminvorschau 19/25).
Az. B 1 KR 8/24 R: BSG urteilt zur Feststellbarkeit des Zugangs eines Schreibens über das Ergebnis der Begutachtung und die folgende Aufrechnung des gesamten Rechnungsbetrages (Terminvorschau 19/25).
Az. L 9 KR 42/23: Die Abklärung des Verdachtes auf Myokardinfarkt als eine der Aufnahmeentscheidung vorgelagerte Diagnostik und Behandlung kann eine ambulante Notfallbehandlung darstellen (Urteilsbegründung).
Bundesgerichtshof klärt zentrale Fragen zu Wahlleistungsvereinbarungen (Solidaris).
Arbeitszeit im Krankenhaus: Pausen nicht genommen = vergütungspflichtige Überstunden? (Solidaris).
NRW gewinnt meiste Eilverfahren gegen Krankenhausreform (Presse Augsburg).