Ab September 2014 sollen die Aufgaben der Landesschlichtungsausschüsse - soweit bis dahin nicht eingerichtet - kommissarisch wohl durch die Landesschiedsstellen nach § 18a KHG übernommen werden
Ab September 2014 sollen die Aufgaben der Landesschlichtungsausschüsse - soweit bis dahin nicht eingerichtet - kommissarisch wohl durch die Landesschiedsstellen nach § 18a KHG übernommen werden (Bundestag, PDF, 240 kB).
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