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30 Millionen Euro Bundesmittel für Geburtshilfe

Baden-Württemberg: Mehr als 30 Millionen Euro für Klinken mit Geburtshilfe im Land (Presseaussendung).



In den Jahren 2023 und 2024 wird die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg mit jeweils rund 15,65 Millionen Euro gefördert. Von der Förderung können 71 Standorte profitieren. Diese zusätzlichen Bundesmittel sollen die Geburtshilfe unabhängig von der
leistungsorientierten Fallkostenpauschale finanziell absichern und die Fachabteilungen für Geburtshilfe in den Krankenhäusern unterstützen. Dies
teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Montag (3. April) in Stuttgart mit.

„Wir freuen uns, die Geburtshilfe im Land unterstützen zu können. Eine
bedarfsgerechte Geburtshilfe ist essentiell für die Frauen und ihre Familien.
Diese Strukturen stehen vielerorts unter Druck. Umso wichtiger ist hier diese
zusätzliche finanzielle Unterstützung, die wir durch eine Einigung zwischen
Bund und Ländern erzielen konnten, dafür bedanke ich mich ausdrücklich“, sagte
Lucha.

Verteilung nach bestimmten Kriterien
Die Förderung richtet sich an die Standorte, die eine Fachabteilung für
Geburtshilfe oder eine Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe
vorhalten. In Baden-Württemberg können 71 Krankenhausstandorte von der
Förderung profitieren. „Damit wird die für uns besonders wichtige
geburtshilfliche Versorgung im Land flächendeckend gestärkt“, so Lucha weiter.

Für die Versorgung der Geburtshilfe werden bundesweit aus der
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für 2023 und 2024 jeweils 120 Millionen
Euro bereitgestellt und nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer
verteilt. Für Baden-Württemberg stehen demnach jeweils rund 15,65 Millionen
Euro zur Verfügung. Die standortindividuellen Förderbeträge wurden nun vom
Gesundheitsministerium nach bestimmten Kriterien wie Geburtenzahl, das
Vorhalten bestimmter Fachabteilungen sowie die Beteiligung an der praktischen
Hebammenausbildung im Rahmen einer Allgemeinverfügung dem Grunde nach
festgelegt. Die einzelnen Förderbescheide werden zeitnah ergehen.

Quelle: Presseaussendung, 03.04.2023

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