Ausgewogene Krankenhauslandschaft
Ausgewogene Krankenhauslandschaft (Bundestag).
Die Bundesregierung setzt sich für eine bedarfsgerechte stationäre Versorgung ein. Geachtet werde auf ein ausgewogenes Verhältnis von flächendeckend erforderlicher Regelversorgung und zentrumsorientierter Spitzenversorgung für hochspezialisierte und komplexe stationäre Leistungen, heißt es in der Antwort
(19/13852) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13481) der
AfD-Fraktion.
Für die Krankenhausplanung und die Sicherstellung der flächendeckenden
stationären Versorgung seien die Länder zuständig. Zur Sicherung eines
ausgewogenen Verhältnisses zwischen der Spitzenversorgung und Regelversorgung
gebe es jedoch Fördermöglichkeiten für bedarfsnotwendige Kliniken, die wegen
ihrer ländlichen Lage und niedrigen Fallzahlen mit den pauschalierenden
Entgelten nicht auskömmlich wirtschaften könnten.
Diese Häuser könnten einen Sicherstellungszuschlag erhalten. Für ländliche
Krankenhäuser gebe es ab 2020 zusätzlich eine pauschale Förderung von 400.000
Euro jährlich zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung.
Quelle: Bundestag, 21.11.2019