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DKG zum Entwurf des GVWG: Regeln zur Notfallversorgung sind Affront gegen Krankenhäuser

DKG zum Entwurf des GVWG: Regeln zur Notfallversorgung sind Affront gegen Krankenhäuser (Pressemitteilung).



Der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Referentenentwurf für ein
Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung enthält Festlegungen zu
den ambulanten Notfallleistungen der Krankenhäuser, die für die Krankenhäuser
in Deutschland eine Provokation darstellen. Vorgesehen ist ein gesetzlicher
Auftrag an die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den Krankenhäusern Vorgaben
zur Bewertung der Dringlichkeit von Behandlungsnotwendigkeiten und Vorgaben zu
den Qualitätsanforderungen an das Personal zu machen. „Damit wird der
Organisation der niedergelassenen Ärzte die Kompetenz den unter medizinisch
fachlicher Leitung stehende Notfallambulanzen der Krankenhäuser Vorgaben zu
machen. Diese Kompetenz ist im KV-System schlichtweg nicht vorhanden“ erklärte
Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Dies ist nach dem gescheiterten Referentenentwurf zur Reform der
Notfallversorgung ein erneuter Versuch, dem KV-System medizinisch fachliche
Zuständigkeiten im Kernbereich der medizinischen Versorgung der Krankenhäuser
zuzuordnen. „Wir hatten dieses Ansinnen, das seinerzeit über die integrierten
Notfallzentren formuliert wurde, als Affront zurückgewiesen und tun dies jetzt
auch wieder“, so Baum. Die Provokation wirkt umso schwerer, als gerade in
diesen Tagen mehr als deutlich wird, dass die unter fachmedizinischer
Verantwortung der Krankenhäuser zu erbringenden Notfallleistungen in immer
größerem Umfang erbracht werden müssen, weil das KV-System nicht in der Lage
ist, dies über niedergelassene Ärzte abzusichern. Die Tatsache, dass die
geplanten gesetzlichen Vorgaben nur für die medizinisch geleiteten Ambulanzen
der Krankenhäuser und nicht einmal für die der Vertragsärzte gelten sollen,
macht diese Initiative aus dem BMG in besonderer Weise unverständlich.

Quelle: Pressemitteilung, 29.10.2020

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