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Fortsetzung des regionalen Psychiatrie-Budgets in allen fünf Modellregionen in Schleswig-Holstein bis 2025 mydrg.de





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Fortsetzung des regionalen Psychiatrie-Budgets in allen fünf Modellregionen in Schleswig-Holstein bis 2025

Fortsetzung des regionalen Psychiatrie-Budgets in allen fünf Modellregionen in Schleswig-Holstein bis 2025 (Landesportal S-H).



In fünf Landkreisen Schleswig-Holsteins (Steinburg, Rendsburg-Eckernförde, Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg und Nordfriesland) wird seit dem Jahr 2003 das Finanzierungssystem eines Regionalen Budgets für die psychiatrisch-psychotherapeutische und psychosomatische
Gesundheitsversorgung erprobt und durchgeführt. Die Laufzeit der Verträge betrug jeweils acht Jahre, die Modellprojekte liefen bis Ende 2020. Nun haben die Beteiligten eine
Fortsetzung vereinbart, die rückwirkend ab dem 01.01.2021 und für fünf weitere
Jahre bis Ende 2025 erfolgt. In den fünf Modellregionen leben über 900.000
Bürgerinnen und Bürger, die von dieser regionalen Versorgungsform profitieren.

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg erläutert: „Im Wesentlichen geht es bei dem
jetzigen Konzept um Optimierungen im Gesundheitsbereich auf allen Ebenen und
einen besseren Einsatz der finanziellen Mittel im Interesse der Patientinnen
und Patienten. Psychiatrische Versorgung richtet sich hier nicht nach
getrennten Versorgungs- und Finanzierungssystemen, sondern nach den
individuellen Behandlungserfordernissen der Menschen – sie sollen im
Mittelpunkt der Versorgung stehen. Mein Dank gilt allen Beteiligten für die
konstruktive Zusammenarbeit.“

Stellvertretend für alle gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Holstein
ergänzt Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung: „Wir freuen uns,
dass wir dieses erfolgreiche Versorgungsmodell für Menschen mit psychischen
Erkrankungen weiter anbieten können. Diese Versorgung orientiert sich stärker
am individuellen Behandlungsbedarf der Patientinnen und Patienten. Das führt
dazu, dass sie länger in ihrem sozialen Umfeld verbleiben können und seltener
stationär aufgenommen werden müssen. Und dass die bessere Versorgung dennoch
nicht teurer ist, freut uns auch als Kostenträger.“

Das bundesweit erste Modellprojekt dieser Art wurde durch das Klinikum Itzehoe
für den Kreis Steinburg vereinbart. Dabei handelt es sich um vertragliche
Regelungen zwischen dem für die Region jeweils zuständigen Krankenhaus für
Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie und allen Krankenkassen.
Ursprünglich wurden diese Verträge gemäß Bundespflegesatzvereinbarung
geschlossen, inzwischen basieren sie auf den Regelungen des Sozialgesetzbuches
V (§ 64 b SGB V).

Das Behandlungsprinzip lautet ambulant vor teilstationär vor stationär und soll
so nah am Lebensfeld wie möglich angewendet werden. Die informelle
Unterstützung einer Patientin oder eines Patienten beispielsweise durch
Familie, Freunde oder Gemeinde erfolgt nach Möglichkeit neben der fachlichen,
professionellen Unterstützung. Wichtig ist die Kontinuität bei der Behandlung,
die Förderung der Selbsthilfe und eine flächendeckende hohe
Behandlungsqualität, die flexibel am individuellen Behandlungsbedarf
ausgerichtet wird. Die Verbesserung der Behandlungsqualität wird durch eine
sektorenübergreifende und patientenzentrierte Versorgung angestrebt. Zudem wird
ein effizienter Einsatz vorhandener Ressourcen durch die Bildung eines
Gesamtbudgets für voll- und teilstationäre Leistungen und Leistungen der
psychiatrischen Institutsambulanzen angestrebt. Zusätzlich bieten die
Modellverträge die Möglichkeit des Home-Treatments, also einer Behandlung zu
Hause. Sie sind geeignet, stationäre Behandlung zu verkürzen oder sogar zu
vermeiden.

Marius Livschütz | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und
Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel |
Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de |
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Quelle: Landesportal S-H, 18.02.2022

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