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Abschlussbericht zum Innovationsfonds vorgelegt

Abschlussbericht über die wissenschaftliche Auswertung der Förderung durch den Innovationsfonds im Hinblick auf deren Eignung zur Weiterentwicklung der Versorgung (Bundestag, PDF, 8,9 MB).



Berlin: (hib/NKI) Der Innovationsfonds wird grundsätzlich als ein geeignetes Instrument angesehen, um zur Weiterentwicklung der Versorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beizutragen. Das geht aus dem Abschlussbericht über die wissenschaftliche Auswertung der Förderung durch den Innovationsfonds im
Hinblick auf deren Eignung zur Weiterentwicklung der Versorgung“ der Bundesregierung hervor, der als Unterrichtung (20/1361) vorliegt.

Der Abschlussbericht bewerte die bisherige Entwicklung und den Stand des
Innovationsfonds prinzipiell positiv, zeige aber auch Ansatzpunkte für
Optimierungen und Weiterentwicklung auf. Die Frage, ob der Innovationsfonds
grundsätzlich ein geeignetes Instrument darstellt, um zur Weiterentwicklung der
GKV-Versorgung beizutragen, werde als positiv bewertet. Die Bundesregierung
spricht die Empfehlung aus, den Innovationsfonds über das Jahr 2024 hinaus
unbefristet fortzuführen und die Fortführung weiterhin mit einer Evaluation zu
begleiten.

Wie bereits im Zwischenbericht 2019 festgestellt wurde, sei mit dem
Innovationsfonds ein in der Konzeption und Umsetzung komplett neues Instrument
zur qualitativen Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung geschaffen worden.
Mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen und des Gesundheitsfonds würden
Vorhaben gefördert, „die nahe an der Versorgungsrealität unter Einbeziehung
einer großen Vielfalt von Beteiligten substantielle Beiträge zur
Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in
Deutschland leisten können“. Der Innovationsfonds ermögliche eine unabhängige,
interdisziplinäre und interprofessionelle Innovationsförderung.

Quelle: Bundestag, 19.04.2022

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