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Neuerungen in der Kranken- und Pflegeversicherung 2023

Neuerungen in der Kranken- und Pflegeversicherung 2023: Das ändert sich für Versicherte (VdEK).



Papierlose Krankschreibung, neue Personaluntergrenzen in den Krankenhäusern und die Verpflichtung des Gesetzgebers zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Entlastung von Pflegeversicherten mit vielen Kindern: Das neue Jahr bringt einige Veränderungen für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen
Pflegeversicherung (SPV). Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) informiert über die wichtigsten Neuerungen 2023. Dazu zählen:
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Digitalisierung des Gesundheitssystems schreitet voran. Ab Neujahr müssen
gesetzlich Versicherte eine AU (umgangssprachlich „gelber Schein“) nicht mehr
in Papierform bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Stattdessen rufen Arbeitgeber
die Bescheinigung elektronisch bei der zuständigen Krankenkasse ab. Ziel ist
ein komplett papierloses Verfahren. Vorerst erhalten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer für ihre Unterlagen noch eine Version der AU als analogen Zettel.

Pflegeversicherung: Entlastung für große Familien angemahnt
Die Bundesregierung ist gefordert, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
umzusetzen und damit Pflegeversicherte mit vielen Kindern zu entlasten. Bisher
wird lediglich zwischen Versicherten mit Kindern und ohne Kinder unterschieden.
Kinderlose zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen Zuschlag. Bis zum 31. Juli 2023
soll der Gesetzgeber die Regelung zugunsten kinderreicher Versicherter
anpassen.

Pflege in Krankenhäusern: mehr Personal für bestimmte Stationen
Ab 2023 gelten drei neue sogenannte Personaluntergrenzen. Diese Grenzen legen
verbindlich fest, wie viele Patientinnen und Patienten maximal von einer
Pflegekraft betreut werden dürfen. So soll sichergestellt werden, dass
Patientinnen und Patienten ausreichend versorgt sind. Erste Untergrenzen gelten
seit 2019, im kommenden Jahr kommen drei neue Bereiche hinzu:
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Rheumatologie und Urologie. Nach dieser Ausweitung
gelten für etwa 90 Prozent aller Krankenhausfälle Personaluntergrenzen.

Quelle: VdEK, 16.12.2022

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