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Tätigkeitsbericht 2021des Bundesdatenschutzbeauftragten

Der Bundesdatenschutzbeauftragter hat den 30. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2021 vorgelegt (Download, PDF, 8 MB).



Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hat am Dienstag der Präsidentin des Deutschen Bundestages seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 übergeben. Die pandemische Lage hat auch im vergangenen Jahr die Themen Datenschutz und
Informationsfreiheit bestimmt. Dazu sagte BfDI Professor Kelber: Das heißt aber nicht, dass die restliche Welt sich nicht weiter bewegt hätte. Im Gegenteil:
Die alte Bundesregierung hat zum Ende der Legislaturperiode noch eine ganze
Reihe an umfangreichen Gesetzen vorgelegt, zum Beispiel das
IT-Sicherheitsgesetz oder die neuen Telekommunikationsgesetze TKG und TTDSG.
Auch aus dem Bundesministerium für Gesundheit hat meine Behörde viele
Regelungsentwürfe erhalten, fast immer mit deutlich zu kurzer Frist zur
Stellungnahme.

Neben Pandemiethemen wie den Fragen zur Abfrage von Test-, Impf- und
Genesenenstatus am Arbeitsplatz oder den Aktualisierungen der Corona-Warn-App
hat sich der BfDI auch mit der Regulierung von Künstlicher Intelligenz und dem
Umgang mit Forschungsdaten beschäftigt. Außerdem erreichten den BfDI im
vergangenen Jahr 10.106 Meldungen von Datenschutzverstößen und 622 Eingaben mit
Bezug zum Informationsfreiheitsrecht. Bürgerinnen und Bürger wendeten sich mit
6.829 Beschwerden und Eingaben an den Bundesdatenschutzbeauftragten. Positiv
sieht der BfDI insbesondere die 2021 beschlossene Einführung des
Cell-Broadcasting in Deutschland. Mit dieser Technologie können Behörden im
Ernstfall schnell und datenschutzfreundlich warnen.

Quelle: Pressemitteilung, 05.04.2022

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