Krankenunterlagen: Wer darf Einsicht nehmen?
Krankenunterlagen: Wer darf Einsicht nehmen? (Deutsches Ärzteblatt).
Az. S 4 KR 148/05: Rechnungskürzungen durch die Krankenkasse nach § 303 Absatz 3 SGB V />
Kliniken stehen vor schwierigen Zeiten: Pauschalen sinken weiter - Kosten steigen />
Krankenunterlagen: Wer darf Einsicht nehmen? (Deutsches Ärzteblatt).