Schiedsstellen: Keine Vorjahresanknüpfung bei Ermittlung des medizinisch leistungsgerechten Gesamtbetrages
Schiedsstellen: Keine Vorjahresanknüpfung bei Ermittlung des medizinisch leistungsgerechten Gesamtbetrages (Seufert Rechtsanwälte).
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