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Klinikum Stuttgart: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen neun Angeschuldigte

Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage im Zusammenhang mit Vorgängen in der ehemaligen Auslandsabteilung des Klinikums Stuttgart (Staatsanwaltschaft Stuttgart).



Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit den Vorgängen um die ehemalige Auslandsabteilung des Klinikums Stuttgart in den Jahren 2012 bis 2015 gegen neun Angeschuldigte unter anderem wegen des Verdachts des Betrugs, der Untreue sowie teilweise auch wegen Bestechlichkeit und der
Bestechung ausländischer Amtsträger am 07.03.2023 Anklage zum Landgericht -
Wirtschaftsstrafkammer - Stuttgart erhoben.

Bei den neun Angeschuldigten, fünf Männer im Alter zwischen 53 und 74 Jahren
und vier Frauen im Alter zwischen 35 und 60 Jahren, handelt es sich um
ehemalige Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsleitung des Klinikums
Stuttgart sowie den seinerzeit zuständigen Bürgermeister der Landeshauptstadt
Stuttgart. Ihnen wird im Wesentlichen vorgeworfen, im Rahmen eines Projektes
zur Behandlung libyscher Kriegsverletzter am Klinikum Stuttgart Straftaten zum
Nachteil des Klinikums Stuttgart und/oder des libyschen Kostenträgers begangen
zu haben. Alle Angeschuldigten, bis auf den 74-Jährigen, sollen zudem im Rahmen
eines weiteren Projektes zur Entwicklung und Verbesserung der medizinischen
Leistungen des Al Razi-Krankenhauses für Orthopädie in Kuwait ebenfalls
Straftaten zum Nachteil des Klinikums Stuttgart und/oder des kuwaitischen
Gesundheitsministeriums begangen haben.

Im Projekt zur Behandlung libyscher Kriegsverletzter sollen die vom libyschen
Kostenträger dem Klinikum Stuttgart als Vorkasse ausschließlich zur
medizinischen Behandlung zur Verfügung gestellten Gelder in Höhe von insgesamt
über 18 Millionen Euro in erheblichem Umfang zweckentfremdet worden sein,
nämlich zum einen durch rechtsgrundlose Zahlung von Provisionen für die
Vermittlung des Projektes – insoweit sind zwei gesondert verfolgte Personen
u.a. hierfür bereits am 04.03.2022 durch das Landgericht Stuttgart
rechtskräftig zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden – und zum anderen
durch Bezahlung angeblich erbrachter Dienstleistungen von Dritten, obwohl dies
nicht mit dem libyschen Kostenträger vereinbart worden war und daher – wenn
überhaupt – vom Klinikum Stuttgart selbst hätte bezahlt werden müssen.
Diese unberechtigte Verwendung der Gelder soll anschließend gezielt vor dem
libyschen Kostenträger verheimlicht worden sein, indem diese Ausgaben als
vermeintliche medizinische Behandlungskosten oder als frei erfundene
Behandlungszuschläge ausgewiesen wurden. Dieser Täuschungsversuch schlug im
Ergebnis aber fehl, da eine medizinische Controllerin der libyschen Botschafter
in Berlin die vom Klinikum Stuttgart vorgelegten Rechnungen nicht akzeptierte
und stattdessen Strafanzeige erstattete.
[...]

Quelle: Staatsanwaltschaft Stuttgart, 30.03.2023

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