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Bundesgesundheitsminister legt Digitalisierungsstrategie vor

Bundesgesundheitsminister benennt konkrete Ziele einer Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und Pflege (Bundesgesundheitsministerium, PDF, 4 MB).



Bis zum Jahr 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen. 09. März 2023 Bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der ePA-Nutzer, die in medikamentöser Behandlung sind, über eine digitale Medikationsübersicht verfügen. Und bis Ende 2026 sollen mindestens
300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das neue Forschungsdatenzentrum Gesundheit realisiert werden. Das sind konkrete Ziele einer Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und Pflege, die
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach vorgelegt hat.

Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte
zurück. Das können wir nicht länger verantworten. Deshalb machen wir einen
Neustart – erschließen die elektronische Patientenakte für alle, machen das
elektronische Rezept alltagstauglich und erleichtern die Forschung auf
Grundlage von Gesundheitsdaten. Moderne Medizin basiert auf Digitalisierung und
Daten. Ihre Vorteile zu nutzen, macht Behandlung besser.

Die Digitalisierungsstrategie hat das Bundesgesundheitsministerium über mehrere
Monate gemeinsam mit Patientenvertretern und Akteuren des Gesundheitswesens
entwickelt. Sie soll Orientierung dafür bieten, wie sich Versorgungsprozesse,
Datennutzung und Technologien bis Ende des Jahrzehnts weiterentwickeln müssen,
um Gesundheitsversorgung zu verbessern. Zwei konkrete Gesetzesvorhaben folgen
dieser Idee: Das Digitalgesetz, das den Behandlungsalltag mit digitalen
Lösungen verbessert. Und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, mit dem
Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden.

Die Gesetzesvorhaben im Einzelnen
Das Digitalgesetz
Bis Ende 2024 soll die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich
Versicherte eingerichtet werden (Opt-Out).
Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der
Arzneimittelversorgung und die Nutzung stark vereinfacht werden (E-Rezept kann
dann sowohl mit Gesundheitskarte wie mit ePA-App eingelöst werden).
Ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln sollen vermieden werden, indem –
in enger Verknüpfung mit dem E-Rezept – die ePA für jeden Versicherten mit
einer vollständigen, weitestgehend automatisiert erstellten, digitalen
Medikationsübersicht befüllt wird.
Die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) wird zu einer Digitalagentur in
100% Trägerschaft des Bundes weiterentwickelt und in ihrer Handlungsfähigkeit
gestärkt.
Assistierte Telemedizin soll künftig in Apotheken oder Gesundheitskiosken
angeboten werden können, insbesondere auch in unterversorgten Regionen.
Behandlungs-Programme (DMP) sollen um stärker digitalisierte Programme ergänzt
werden.
Ein interdisziplinärer Ausschuss, der u.a. mit Vertretern von BfDI, BSI,
Medizin und Ethik besetzt sein wird, soll künftig die Digitalagentur bei allen
Entscheidungen mit Empfehlungen zu Fragen des Datenschutzes, der
Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwenderfreundlichkeit beraten. Dies
ersetzt den bisherigen Prozess der Einvernehmensherstellung mit BSI und BfDI.
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle wird aufgebaut, die den
Zugang zu Forschungsdaten aus verschiedenen Quellen (z.B. Krebsregister,
Krankenkassendaten) ermöglicht. Die Verknüpfung unterschiedlicher Datenquellen
wird über Forschungspseudonyme ermöglicht. Die Daten bleiben dezentral
gespeichert.
Die federführende Datenschutzaufsicht für bundesländerübergreifende
Forschungsvorhaben wird auf alle Gesundheitsdaten erweitert. D.h.: Die
datenschutzrechtliche Aufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben im
Gesundheitswesen erfolgt dann nur noch durch eine/n
Landesdatenschutzbeauftragte/n.
Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim BfArM wird weiterentwickelt:
Künftig soll auch die forschende Industrie dort Anträge auf Datenzugang stellen
können. Entscheidend für die Anfragen ist der Nutzungszweck, nicht der
Absender.
Die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte (ePA) wird vereinfacht,
kann nutzerfreundlich in der ePA-App gesteuert werden (Opt-Out).
Pseudonymisierte ePA-Daten sollen künftig zu Forschungszwecken automatisch über
das FDZ abrufbar sein.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 09.03.2023

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