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Überraschende InEK-Kalkulation zu den Zusatzentgelten für palliativmedizinische Komplexleistungen im Jahr 2024

Für das Jahr 2024 werden die Zusatzentgelte (ZE60.01 / 60.02 / 145.01 / 145.02) gemäß der OPS-Codes 8-982 und 8-98e exakt gleich bewertet (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin).



Während der Erlös für das ZE 60.01 um 62,5% im Vergleich zum Vorjahr auf 1.368,- Euro erhöht wurde, steigt der Erlös beim ZE 145.01 um 26,4% auf ebenfalls 1.368,- Euro. Auch zwischen den Verweildauern 7 bis 13 Tage und 14 bis 20 Tage wurde vom INEK kein erlösrelevanter Unterschied errechnet.

Ursachen unklar
Wie es zu diesem Kalkulationsergebnis kam, ist weitestgehend unklar. Ob es mit einer Fallzahlproblematik oder Leistungsverschiebungen von „Palliativ Normal“ zu „Palliativ Spezial“ oder einer Zunahme an Besonderen Einrichtungen in den Kalkulationshäusern zu begründen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch niemand genau sagen, weshalb die DGP für Anfang nächsten Jahres ein Treffen mit Vertreter:innen des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) geplant hat.

Folgen können sehr problematisch sein
Aus kaufmännischer Sicht gibt es für das Jahr 2024 keinen Grund mehr, die deutlich höheren Strukturanforderungen des OPS 8-98e vorzuhalten. Bei einer zunehmenden Orientierung der Krankenhäuser an dem gleich bewerteten OPS 8-982 sind erhebliche Qualitätsverluste in der Versorgung zu befürchten, da hier weder eine eigenständige Palliativstation mit einer bestimmten Bettenanzahl gefordert ist noch eine pflegerische Leitung mit Palliative-Care-Qualifikation als auch weitere Struktur- und Mindestmerkmale.

Was können Sie tun?
Da dieses Ergebnis sowohl die Kostenträger als auch DIMDI und InEK überraschen, ist davon auszugehen, dass nach schnellen Korrekturmöglichkeiten dieser Schieflage für die Zukunft gesucht wird. Wichtig scheint also, jetzt keine vorschnellen Anpassungen der eigenen Struktur vorzunehmen, da es sich aller Voraussicht nach um einen vorübergehenden Effekt handeln wird und die kurzfristige Erlösoptimierung nicht den Strukturumbau rechtfertigen dürfte. Von daher scheint es ratsam, die kaufmännisch Verantwortlichen Ihrer Kliniken über diese Ausgangslage zu informieren und ggf. für Zurückhaltung bzgl. etwaiger struktureller Anpassungen zu werben.

Was versucht die DGP?
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) ist in engem Austausch mit DIMDI, InEK, GKV Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, um noch vor der OPS-Eingabefrist im Februar 2024 an einer Lösung für das Jahr 2025 mitzuwirken, die möglichst die stabile Finanzierung der ausdifferenzierten Strukturen sichert.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, 19.12.2023

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