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Kreisklinik Groß-Gerau verlangt Schadensersatz vom Bundesgesundheitsminister mydrg.de





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Kreisklinik Groß-Gerau verlangt Schadensersatz vom Bundesgesundheitsminister

Kreisklinik Groß-Gerau verklagt den Bundesgesundheitsminister (Frankfurter Rundschau).



Klinikgeschäftsführerin Prof. Erika Raab reichte heute vor dem Landgericht Darmstadt Klage gegen Karl Lauterbach als Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit der Bundesrepublik Deutschland ein. Anfang Januar hatte die Kreisklinik Groß-Gerau ihr geplantes Klageverfahren veröffentlicht. Als Grund für den rechtlichen Schritt sieht die Kreisklinik Groß-Gerau einen Verstoß gegen das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Hiernach ist die Bundesregierung verpflichtet, die auskömmliche Finanzierung von Krankenhäusern als Teil der Daseinsvorsorge zu gewährleisten.

Aufgrund der zunehmenden wirtschaftlichen Belastung schreiben in ganz Deutschland die Krankenhäuser mehrheitlich rote Zahlen. Nach einer ersten Insolvenzwelle im Jahr 2023 erwartet die Branche für 2024 die nächste Rekordpleite im Markt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft rechnet mit bis zu 80 Klinik-Insolvenzen in diesem Jahr – doppelt so viele wie im Vorjahr.

„Die Finanzierung der Betriebskosten von Kliniken in Deutschland liegt in der gesetzlich verankerten Pflicht der Regierung. In den vergangenen Jahren sind aufgrund der Pandemie, der Energiekrise sowie der Inflation und weiteren wirtschaftlichen Herausforderungen die Kosten für den üblichen Betrieb eines Krankenhauses enorm gestiegen. Die gesetzliche Gegenfinanzierung gleicht diese Umstände nicht aus. Dabei ist das Bundesgesundheitsministerium als oberste Bundesbehörde verantwortlich, dieses Delta zu schließen“, so Prof. Erika Raab in ihrer Position als Geschäftsführerin der Kreisklinik Groß-Gerau.

Die eingereichte Klage gegen die Bundesregierung ist auf Schadensersatz in Höhe von 1,7 Millionen Euro gerichtet. Den betreffenden Schaden sieht die Kreisklinik Groß-Gerau durch finanzielle Einbußen in Folge einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2022 auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit gegeben. Hintergrund ist: Grundsätzlich sind die Erlöse in der Krankenhausfinanzierung gesetzlich gedeckelt. Bis zur Einführung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Ende 2022 bestand jedoch eine Ausnahmeregelung, nach welcher Krankenhäuser Kostensteigerungen ausgleichen konnten. Diese Ausnahmeregelung ist mit der Gesetzesänderung ersatzlos gestrichen worden. Für die Kreisklinik Groß-Gerau bedeutet das konkret, dass angefallene Mehrkosten nicht mehr über das Krankenhausfinanzierungsgesetz abgerechnet werden können. Tatsächlich entstand bei der Klinik insofern 2023 ein Defizit in Höhe von 1,7 Millionen Euro, welches sich aus Tarifsteigerungen und Erhöhungen der Energie- und Materialkostenkosten zusammensetzt. Mit der Gesetzesänderung verstößt die Bundesregierung nach Ansicht der Kreisklinik Groß-Gerau gegen ihre gesetzliche Verpflichtung, für eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung zu sorgen.

„Ohne eine gesetzgeberische Lösung und Anpassung des Finanzierungssystems wird das Defizit für das Jahr 2024 noch deutlich höher ausfallen. Das betrifft alle Krankenhäuser in der Republik. Die Krankenhausreform des Gesundheitsministeriums wird hieran nichts ändern“, sagt Prof. Erika Raab.

Dem Schadensersatzbegehren haben sich mittlerweile zahlreiche Häuser öffentlich angeschlossen, zuletzt unter anderem die Kliniken Nordoberpfalz AG, das Klinikum Passau und die bayerischen KBB-Kliniken. Auch die Hessische Krankenhausgesellschaft unterstützt das Vorhaben.

Prof. Dr. med. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor des Hessische Krankenhausgesellschaft e.V., sagt: „Die Zahl der Krankenhausinsolvenzen liegt bundesweit auf einem Rekordniveau. Die wirtschaftlichen Herausforderungen sind unter den aktuell geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen kaum noch zu bewältigen. Dem Bundesgesundheitsminister ist die durchweg prekäre Lage der Krankenhäuser nur allzu bewusst. Seit Monaten drängen Verbände und ihre Mitgliedskrankenhäuser auf eine Lösung und bieten eine konstruktive Zusammenarbeit an. Die im Bewusstsein noch immer verankerte positivistische Auffassung, dass die handelnde Legislative außerhalb jeglicher Verantwortlichkeit steht, verträgt sich nach Auffassung der HKG nicht mit einem modernen Staats- und Rechtsverständnis. Daher unterstützt die HKG ihr Mitgliedskrankenhaus bei dem Vorhaben, den Bund in die Pflicht zu nehmen und Rechtsklarheit hinsichtlich der Übernahme von Verantwortung für eine verfehlte Finanzierung der Betriebskosten zu schaffen. Wir brauchen eine Qualitätssicherung für Gesetze.“


Pressekontakt:
Consilium Rechtskommunikation GmbH
Marlen Fasold
+49 69 24 74 29 55 0
fasold@consilium.media

Über die Kreisklinik Groß-Gerau:
Die Kreisklinik Groß-Gerau GmbH kümmert sich als Basisversorger um die medizinischen Grundbedürfnisse der Landkreisbevölkerung. Die Klinik hat 350 Mitarbeiter und behandelt jährlich ca. 7.500 Patienten in den Sektionen Chirurgie, Innere Medizin, Anästhesie und Intensivstation, Radiologie sowie Zentrale Notaufnahme. Das Unternehmen war während der Pandemie ein Corona-Schwerpunkthaus und versorgte mehr als 6.000 Covid-Fälle im stationären oder ambulanten Bereich. Die Kreisklinik Groß-Gerau befindet sich als Modell-Krankenhaus in Transformation zum Intersektoralen Versorgungszentrum.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.03.2024

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