KGSH zum landesweit geltenden Basisfallwert von 2673 Euro
KGSH zum landesweit geltenden Basisfallwert von 2673 Euro - Ergebnis schöpft rechtlichen Rahmen aus. Die Erhöhung des landesweit geltenden Basisfallwertes ist nach dem KHEntgG auf die gesetzliche Veränderungsrate (West: 0,28 %) begrenzt (KGSH).