Prüfquote Statistikdaten nach § 275c Abs. 4 SGB V
Statistikdaten nach § 275c Abs. 4 SGB V / Betrachtetes Quartal: 3/2021, Anwendungsquartal: 1/2022 (GKV-Spitzenverband, XLS, 9 MB).
Die quartalsweisen Auswertungen umfassen Daten zu den Einzelfallprüfungen. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zum Ende des zweiten Monats, der auf das Ende des jeweiligen betrachteten Quartals folgt. Die Auswertungen eines Berichtsquartals enthalten dabei neben den Daten für das vorangegangene Quartal
(betrachtetes Quartal) auch Daten, die die Wirkung für das auf das
Berichtsquartal folgende Quartal (Anwendungsquartal) entfalten.
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Quelle: GKV-Spitzenverband, 30.11.2021