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Zusätzliche Millionen für Geburtshilfe in Sachsen-Anhalt

Die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt wird 2023 und 2024 mit jeweils rund 3,23 Millionen Euro gefördert (Sozialministerium Sachsen-Anhalt).



Die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt wird 2023 und 2024 mit jeweils rund 3,23 Millionen Euro gefördert.
Magdeburg. Diese leistungsunabhängigen, zusätzlichen Mittel sollen die
Geburtshilfe unabhängig vom Fallkostenpauschalsystem absichern und die
entsprechenden Abteilungen in den Krankenhäusern unterstützen, teilte
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne in Magdeburg mit. Die Förderung richtet
sich an die Standorte, die eine Fachabteilung für Geburtshilfe oder eine
Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe vorhalten.

In Sachsen-Anhalt können 19 Krankenhausstandorte von der Förderung profitieren.
Damit werde auch die flächendeckende Versorgung im Land gestärkt, so die
Ministerin. Für die Versorgung der Geburtshilfe werden bundesweit aus der
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für 2023 und 2024 jeweils 120 Millionen
Euro bereitgestellt und nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer
verteilt. Für Sachsen-Anhalt stehen demnach jeweils rund 3,23 Millionen Euro
zur Verfügung. Die standortindividuellen Förderbeträge sind vom
Landesgesundheitsministerium nach bestimmten Kriterien wie Vorhaltung einer
Fachabteilung für Pädiatrie, einer Fachabteilung für Neonatologie oder der
Geburtenzahl festgelegt worden.

Quelle: Sozialministerium Sachsen-Anhalt, 24.03.2023

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