Az. L 5 KR 146/10 und L 5 KR 147/10: Zeitspanne zwischen Aufklärung und Eingriff kann keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit begründen
Az. L 5 KR 146/10 und L 5 KR 147/10: Zeitspanne zwischen Aufklärung und Eingriff kann keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit begründen (Medizinrecht RA Mohr).