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Statement zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland

ZI-Statement zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland (Medieninformation).



Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat gestern unter dem Titel „Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland – Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen“ eine Stellungnahme veröffentlicht. Hierzu erklärt der Vorstandsvorsitzende
des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried:

„Die Vorschläge der Kommission sind eine Bestätigung dafür, dass die
Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten an der Notfallversorgung in den letzten
Jahren in die richtige Richtung weist. Wir sehen einen Großteil der
Empfehlungen als bereits umgesetzt an. Der andere Teil befindet sich auf dem
Wege dorthin. Richtig ist, dass die beiden Rufnummern für die telefonische
Steuerung und die jeweils damit verbundenen spezifischen Kompetenzen erhalten
bleiben sollen. Während sich die digitale Fallübergabe bereits in der Erprobung
und auf dem Pfad der Umsetzung befindet, braucht es für den gegenseitigen
Austausch über die Rufnummern der Anrufenden und die unter Umständen bereits
erfolgten Dispositionen eine entsprechende Rechtsgrundlage.

Ebenfalls richtig ist, dass die Integrierten Notfallzentren (INZ) als
gemeinsame Anlaufstellen der Akut-und Notfallversorgung auf Standorte der
umfassenden und erweiterten Notfallversorgung begrenzt werden. Damit würde die
Anzahl der heute bereits eingerichteten Bereitschaftspraxen reduziert. Auch für
die dann verbleibenden Schwerpunktstandorte sollte eine Planung der
Besetztzeiten von Bereitschaftspraxen von der Zahl der bisher dort behandelten
Patientinnen und Patienten abhängig gemacht werden. Ob es effizient ist,
Bereitschaftspraxen während der Praxisöffnungszeiten zu besetzen, wird noch
bewiesen werden müssen. Die Standortplanung wird vor diesem Hintergrund schon
jetzt die sich perspektivisch ergebenden Personalengpässe in der ambulanten und
stationären Versorgung berücksichtigen müssen.

Um Überlastungen dieser Einrichtungen der integrierten Akut- und
Notfallversorgung zu vermeiden, muss bereits bei der Planung auch darauf
geachtet werden, Sogeffekte gering zu halten. Insbesondere der fahrende
Bereitschaftsdienst und telemedizinische Angebote müssen hier Berücksichtigung
finden. Sinnvoll ist, dass die Bereitschaftspraxen zur Diagnostik auf die vom
Krankenhaus vorgehaltenen technischen Einrichtungen zurückgreifen können.
Insofern ist zu begrüßen, dass die Kommission auch ein einheitliches
Terminbuchungssystem fordert, das auch für INZ und für die Weiterleitung von
Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen soll. Auch hierzu sind die
Arbeiten auf Seiten der Kassenärztlichen Vereinigungen bereits deutlich
vorangeschritten.

Der Gedanke, dass Versicherte 24/7 im Akutfall auf ein telefonisches, digitales
und telemedizinisches Beratungsangebot mit einer Vermittlung eines angemessenen
Versorgungsangebotes zurückgreifen können, ist noch relativ neu. In die Praxis
umgesetzt wurde dies erstmalig im Pandemiejahr 2020. Bis heute sind durch die
Fachkräfte der 116117 rund vier Millionen strukturierte telefonische
Ersteinschätzungen vorgenommen worden, 1,6 Millionen davon allein in den
letzten zwölf Monaten. Das sind rund 150.000 pro Monat, Tendenz steigend. Ein
digitales Angebot zur Ersteinschätzung mit Terminvermittlung wird aktuell
ergänzt. Auf diesen Grundlagen kann jetzt aufgesetzt werden.

Deshalb ist es auch erfreulich, dass die Kommission anerkennt, dass die
Vorhaltekosten für ein niedrigschwelliges Steuerungsangebot, das Hilfesuchenden
mit dringlichen Gesundheitsanliegen rund um die Uhr einen telefonischen oder
digitalen Erstkontakt mit dem Versorgungssystem bietet, ebenso von den
gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden sollten wie Aufwendungen zur
Einrichtung und zum Betrieb von Bereitschaftspraxen in den INZ.“

Quelle: Zentralinstitut f.d. Kassenärztliche Versorgung, 14.02.2023

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