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Vereinbarung zur Qualitätssicherung ambulante Anästhesie beachten

Anästhesisten betonen Sicherheit von Narkosen bei ambulanten Operationen (BDA).



Kindernarkosen beim Zahnarzt sind sicher. Das betonen der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). Sie reagieren damit auf Einzelfälle in der Vergangenheit, in denen Kinder durch Narkosen bei einer
Zahnbehandlung zu Schaden gekommen sind.

Schon vor Jahren hatten der BDA, die DGAI und der „Berufsverband der Deutschen
Chirurgen“ gemeinsam eine „Vereinbarung zur Qualitätssicherung ambulante
Anästhesie“ verfasst, die heute noch Gültigkeit hat. In den Hinweisen zur
Prozess- und Strukturqualität geht es unter anderem um räumliche Anforderungen
für Narkosen bei ambulanten Operationen sowie die Qualifikation von
Anästhesistinnen und Anästhesisten und ihrem Assistenzpersonal.

„Exzellente Vorgaben“

Der Generalsekretär der DGAI, Professor Dr. Bernhard Zwißler, macht deutlich:
„Bei diesen Empfehlungen handelt es sich um exzellente Vorgaben, die
sicherstellen, dass Narkosen bei ambulanten Eingriffen sicher durchzuführen
sind - auch Kindernarkosen in Zahnarztpraxen.“ Probleme träten dann auf, wenn
sich die ausführenden Anästhesistinnen und Anästhesisten nicht an diese
Empfehlungen hielten.

„Keine Unterschiede zwischen stationären und ambulanten Patienten“

BDA-Präsidentin Professorin Dr. Grietje Beck stellt außerdem klar: „Sowohl im
medizinischen Handeln als auch in der Ausstattung mit medizinischen Geräten
machen wir keine Unterschiede zwischen stationären und ambulanten Patienten. In
beiden Bereichen arbeiten wir auf modernstem medizinischen Niveau.“ Es gilt
immer der Facharztstandard bei Allgemeinanästhesien, so Professorin Beck
weiter. Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie seien in Deutschland
auf hohem Niveau ausgebildet und könnten sofort und nach etablierten Standards
auf jeden möglichen Verlauf oder jede Komplikation adäquat reagieren.

Die Anzahl der Kinder, die in Deutschland beim Zahnarzt eine Vollnarkose
bekommen, ist nicht bekannt. Es gibt für keine Stelle eine Verpflichtung, eine
Statistik zu führen.

Deutliche Honorarerhöhung erforderlich

Gleichzeitig fordern die Anästhesistinnen und Anästhesisten eine ausreichende
Honorierung für ambulante Narkosen, insbesondere in Zahnarztpraxen. „Je nach
Bundesland werden zuweilen für eine komplette Kindernarkose beim Zahnarzt nur
etwas über 50 Euro gezahlt“, erklärt Jörg Karst, Vertreter der ambulant und
vertragsärztlich tätigen Anästhesistinnen und Anästhesisten im BDA. Damit
könnten seine Kolleginnen und Kollegen nicht kostendeckend arbeiten.

In Gesprächen, die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem
Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen laufen, wird über die Kosten
verhandelt. Das Ziel ist eine ausreichende Vergütung außerhalb des regulären
Budgets. Notwendig wären Honorare von rund 200 - 250 Euro pro halbstündiger
Kinder-Narkose. Hier steht eine Entscheidung noch aus.

BDA und DGAI vereinen mehr als 30.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie
sowie Mitarbeitende der Gesundheitsfachberufe, die deutschlandweit jährlich
mehr als 10 Mio. Patientinnen und Patienten aller Altersklassen in den 5
medizinischen Bereichen der Anästhesiologie betreuen: Anästhesie,
Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin. Gemeinsam
stehen sie im täglichen Einsatz für die bestmögliche Patientenversorgung und
Patientensicherheit. 365 Tage im Jahr und 24 Stunden rund um die Uhr.

Quelle: BDA, 09.05.2023

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