Az. S 39 KR 1654/20: Krankenkasse muss Krankenhausrechnung bei Bestehen einer durch die Voraussetzungen definierten Familienversicherung zahlen, auch bei Nichterfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten
Az. S 39 KR 1654/20: Krankenkasse muss Krankenhausrechnung bei Bestehen einer durch die Voraussetzungen definierten Familienversicherung zahlen, auch bei Nichterfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten (Urteilsbegründung).
DRG-Recht - GKV - Kostenübernahme - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - Krankenkassen - NRW - S 39 KR 1654/20 - Sozialgericht Duisburg - Versicherungsstatus - URL