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DKG zum Rechtsgutachten zur Planungshoheit der Länder

Gutachten bestätigt: Krankenhausreform kann nur gemeinsam und mit breiter Beteiligung gelingen (Pressemitteilung).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die rechtsgutachterliche Bestätigung, dass die Krankenhausplanung letztverantwortlich in der Hoheit der Bundesländer liegt. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß: „Das Gutachten von Prof. Ferdinand Wollenschläger von der
Universität Augsburg bestätigt uns in unserer Position, dass wir eine umfassende Krankenhausreform benötigen, die Landeshoheit über die Krankenhausplanung aber gewahrt werden
muss. Die Autoren bestätigen das verfassungsrechtliche Primat der
Krankenhausplanung der Länder vor der Kompetenz des Bundes in Vergütungsfragen.
Die Regelungen des Grundgesetzes, auf die Prof. Wollenschläger eingeht, haben
sich in der Realität bewährt. Die Verantwortlichen vor Ort wissen genau, welche
Anforderungen es in ihren Regionen an die Gesundheitsversorgung gibt und wie
sie am besten zu erfüllen sind. Das Gutachten zeigt ein weiteres Mal, dass eine
Krankenhausreform nur gelingen kann, wenn alle Beteiligten an einem Strang
ziehen. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass der Bundesgesundheitsminister
mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Bund und Ländern dem Rechnung tragen
möchte. Ohne die Bundesländer wird eine Reform genauso wenig im Sinne der
Patientinnen und Patienten gelingen, wie ohne Beteiligung der betroffenen
Krankenhäuser.
[...]

Quelle: Pressemitteilung, 20.04.2023

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