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Rheinland-Pfalz: Krankenhausinvestitionsprogramm 2023

Förderniveau von vor 20 Jahren erreicht: Erhöhung des rheinland-pfälzischen Investitionsvolumens im Krankenhausinvestitionsprogramm decke nicht einmal die Inflationsrate (KGRP).



"Dem heute von Staatsminister Clemens Hoch vorgestellten Krankenhausinvestitionsprogramm 2023 fehlt es an einer Zukunftsperspektive zur Finanzierung der von der Bundesregierung im Krankenhausbereich vorgesehenen Strukturreformen, zu den angestrebten Umweltzielen sowie zum Abbau des Investitionsstaus.
Eine Zeitenwende in der Investitionsförderung ist somit nicht in Sicht“, so das gemeinsame Fazit des Vorstandsvorsitzenden der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, Dr. Hartmut
Münzel, sowie des KGRP-Geschäftsführers Andreas Wermter heute in Mainz.
Die KGRP sehe zwar die Bemühungen von Minister Hoch, die Gesamtsumme der
Fördermittel jährlich in kleinen Schritten zu erhöhen und nunmehr auch eine
Baupauschale für Ausbildungsstätten an Krankenhäusern vorzusehen. Die jetzt
vorgesehene Erhöhung des Investitionsvolumens um 6 Mio. Euro auf insgesamt 142
Mio. Euro (+ 4,4%) decke aber nicht einmal die Inflationsrate (für RLP
jahresdurchschnittlich + 7,8 %) ab, ganz zu schweigen von den Baupreissteigerungen
im hohen zweistelligen Bereich (Q4 2022: +17,6%). Für das kommende Jahr steht
schon jetzt fest, dass die Fördermittel lediglich um weitere 4,5 Mio. Euro
steigen sollen. Es fehlt mit Blick auf die Reformbestrebungen der Bundesregierung im
Krankenhausbereich an einer erkennbaren flankierenden Unterstützung durch die
Landesinvestitionsförderung. „Mit der Anhebung auf nunmehr 142 Mio. Euro haben
wir jetzt das Förderniveau des Jahres 2002 (in absoluten Zahlen 5,4 Mio. Euro mehr
als 2002) wieder erreicht; Preissteigerungen seit 2002 von mehr als 90 Prozent
bleiben allerdings unberücksichtigt“, stellt der KGRP-Geschäftsführer ernüchtert fest.
Die Bundesregierung hat „eine Revolution im Krankenhausbereich“ und umfassende
Reformen angekündigt, die noch im Laufe dieses Jahres in ein
Gesetzgebungsverfahren münden sollen. Diese Reform wird zwangsläufig
strukturelle Änderungen im Krankenhausbereich zur Folge haben, so dass ein erheblicher
zusätzlicher Investitionsbedarf von mindestens 500 Mio. Euro ab dem Jahr 2024
entsteht.
Wichtig sei es, auch Akzente zur Krisensicherheit in der energetischen
Versorgung von Krankenhäusern zu setzen, um z.B. eine Unabhängigkeit von fossilen
Brennstoffen perspektivisch zu erreichen. „Auch hierzu vermissen wir Ansätze
im Investitionsprogramm“, so Dr. Münzel.

Für zukunftsfähige Versorgungsstrukturen in den Krankenhäusern ist eine
Anhebung der Investitionsförderung auf ein Niveau von 8 Prozent der Gesamterlöse der
Krankenhäuser erforderlich (sogenannte Krankenhausinvestitionsquote).
„Diese erforderliche und angemessene Krankenhausinvestitionsquote wurde durch
verschiedene wissenschaftliche Expertisen bestätigt. Aktuell liegt die
Investitionsquote in Rheinland-Pfalz immer noch bei lediglich 2,7 Prozent“,
hebt Geschäftsführer Wermter hervor.

Die von allen Experten geforderte Erhöhung der Fördermittel bedeutet für
Rheinland-Pfalz mehr als eine Verdoppelung der investiven Fördermittel auf 330
Mio. Euro pro Jahr für Modernisierung und Neubauten in den Krankenhäusern in
Rheinland-Pfalz. Dies könne auch in einem Stufenplan erfolgen. Zum kurzfristigen Abbau des
bereits bestehenden massiven Investitionsstaus im Bereich Krankenhausbau müsse darüber
hinaus zusätzlich einen Sonderfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro eingerichtet
werden.

Die in den kommenden Jahren anstehenden Umstrukturierungsprozesse aufgrund der
Trends zur ambulanten Leistungserbringung, der massiv steigenden Preisen bei
Energie und Material, des Personalmangels insbesondere im ländlichen Bereich
sowie der Anspruch zur Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen und
flächendeckenden medizinischen Versorgung stellen die Krankenhäuser vor
Herausforderungen, die so noch nie dagewesen sind.
Mit der klimagerechten Modernisierung der Krankenhäuser kommen weitere
herausfordernde Aufgaben auf die Gesundheitspolitik zu. Angesichts eines
ohnehin bestehenden massiven Investitionsstaus in den Kliniken sind ein
Klimaschutzfonds und ein groß angelegtes Investitionsprogramm erforderlich, das die
Krankenhäuser dazu befähigt, ihre oft veraltete Technik auf einen modernen Stand zu bringen.
Krankenhäuser haben einen extrem hohen Energiebedarf. Über Jahrzehnte konnten
sie aufgrund der ausbleibenden Investitionskostenfinanzierung nur das Nötigste
modernisieren. Das rächt sich unter den stark gestiegenen Energiepreisen heute
auch in finanzieller Hinsicht. Energetisch moderne Krankenhäuser können zudem einen
großen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die KGRP sieht das Land in der
Verpflichtung, die Krankenhäuser in diesem Wandlungsprozess mit einer
auskömmlichen Investitionsfinanzierung zu unterstützen.
„Auch wenn anzuerkennen ist, dass mit den zusätzlichen Geldern des
Zukunftsfonds und des Strukturfonds Projekte der Digitalisierung und Strukturveränderungen
im Krankenhausbereich gefördert werden und das Land die Kliniken hier sehr gut
unterstützt, biete das vorgelegte Investitionsprogramm 2023 leider keine
Lösungen zur nachhaltigen Bewältigung dieser Herausforderungen“, stellen Dr. Münzel und
Wermter abschließend fest.

Hintergrundinformationen zur Krankenhausfinanzierung:
Die Versorgung der Menschen mit Gesundheitsleistungen ist eine öffentliche
Aufgabe der Daseinsvorsorge, für die das Land und die Kommunen die gesetzliche
Verantwortung tragen. Auskömmliche Investitionsmittel sind eine politische und
rechtliche Verpflichtung (aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz) des Landes,
um innovative und zukunftsfähige Strukturen im Krankenhausbereich zu erhalten
bzw. aufzubauen. Die Krankenhäuser werden „dual“ finanziert. Das bedeutet, dass die
Länder gesetzlich verpflichtet sind, auskömmliche Investitionsmittel für
Krankenhaus-Neubauten bzw. -infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die
Betriebskosten werden von den Krankenkassen im Wesentlichen über Fallpauschalen (sog. DRG –
Diagnosis Related Groups) getragen.
Aufgrund der bundesweit sehr niedrig bemessenen Investitionsmittel von Seiten
der Länder müssen die Krankenhäuser notwendige finanzielle Mittel für die
Modernisierung ihrer Infrastruktur aus den Betriebskosten erwirtschaften. D.h.,
sie müssen Gewinne erzielen, um erforderliche Investitionen zu tragen. Dies erhöht
den Druck auf das Personal und führt zu einer finanziellen Schieflage vieler
Krankenhausträger.
Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. (KGRP) ist der Dachverband
der Krankenhausträger in Rheinland-Pfalz und vertritt die Interessen von 84
Krankenhäusern mit rund 26.000 Betten. Über 900.000 Patientinnen und Patienten werden jährlich in den
rheinland-pfälzischen Krankenhäusern umfassend stationär behandelt. Hinzu kommen jährlich mehr als
80.000 ambulante Operationen. Die Kliniken sind zugleich einer der bedeutendsten Arbeitgeber in
Rheinland-Pfalz mit rund 58.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Nähere Informationen zu den Aufgaben der Krankenhausgesellschaft
Rheinland-Pfalz unter www.kgrp.de.
ViSdP: Andreas Wermter, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft
Rheinland-Pfalz e.V.

Quelle: KGSH, 28.03.2023

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