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Sachsen: Krankenhausplanung ist Ländersache

Für patientengerechte Lösungen in Sachsen: Krankenhausplanung ist Ländersache (Presseaussendung).



Sächsische Vertreter der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und der sächsischen Kommunen und Landkreise haben sich am 8. Februar 2023 mit der Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping, getroffen, um über die Empfehlungen der Regierungskommission zu einer
grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung und deren Auswirkungen auf die mittelfristige Planung der Gesundheitsversorgung im Freistaat zu sprechen.

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eingesetzte
Expertenkommission hat eine Beschreibung von Problemen und Herausforderungen im
deutschen Krankenhauswesen vorgelegt. Die Einschätzungen deckten sich
grundsätzlich auch mit der Situation im Freistaat Sachsen, so dass in einer
Strukturreform ein wichtiger Schritt zum Erhalt einer guten medizinischen
Versorgung gesehen wird. Auch die aufgezeigte Zielstellung der
Regierungskommission zeigt eine hohe inhaltliche Überschneidung mit den
Vorstellungen der sächsischen Akteure im Rahmen des gemeinsamen Zielbildes zur
Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung im Freistaat Sachsen. Die
Vorschläge der Regierungskommission bedürfen jedoch einer verantwortungsvollen
und ausgewogenen Chancen- und Risikobewertung, um zukunftsfähige
Versorgungsstrukturen und ein solides Finanzierungssystem zu etablieren.
Darüber waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Runde einig. Auch
eine weitere bedarfsnotwendige Konzentration von qualitätsgerechten Leistungen
in Krankenhäusern, die dafür die personellen, qualitativen und technischen
Voraussetzungen schaffen, wertet die sächsische Runde als richtig und
notwendig.
Es gehe auch in Sachsen um eine gezielte qualitäts- und patientenorientierte
Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft zur Gewährleistung einer stabilen
und flächendeckenden Versorgung, dies vor allem mit Blick auf den sich
abzeichnenden teils dramatischen Mangel an Ärzten und Pflegekräften sowie eines
spürbaren Bevölkerungsrückgangs, insbesondere in den ländlichen Regionen.
Darüber hinaus wird begrüßt, dass die von der Expertenkommission vorgeschlagene
Reform der Vergütung von Krankenhausversorgungsleistungen auch bisherige
ökonomische Fehlanreize reduzieren soll.
Unabhängig davon besteht großer Investitionsbedarf in den Kliniken. Hier ist
sich auch der Freistaat seinen Verpflichtungen (seit den 90er Jahren bereits
ca. 6 Milliarden Euro) bewusst. Genauso müsse aber auch der Bund prüfen, wie er
den notwendigen Umbau finanziell unterstützen kann.
Die Akteure der sächsischen Gesundheitsversorgung haben sich bereits in den
Jahren 2021/22 in einer Zukunftswerkstatt intensiv mit der künftigen
Krankenhausstruktur in Sachsen beschäftigt.

Ein gemeinsam erarbeitetes Zielbild sieht unter anderem vor, die
Leistungsangebote der Krankenhäuser stärker aufeinander abzustimmen und
arbeitsteilig zu organisieren. Kleinere Kliniken auf dem Land sollen als
Gesundheitszentren wichtige Anlaufstellen für die Bevölkerung bleiben.

Die Grundideen dieses Zielbildes wurden in das am 1. Januar 2023 in Kraft
getretene Krankenhausgesetz übernommen.

Jetzt gelte es in der aktuellen Krankenhausplanung bundeseinheitliche Vorgaben
und Kriterien als auch regionale Besonderheiten und Kompetenzen zu
berücksichtigen. Dabei sollen grundsätzlich die bewährten Strukturen in Sachsen
erhalten bleiben. Dies müsse sich auch über eventuelle Bundesvorgaben zu neuen
Versorgungsstufen abbilden lassen. Gemeinsam mit dem Sächsischen
Sozialministerium verschaffen sich die Akteure derzeit einen Überblick über das
Versorgungsgeschehen im Land und suchen für kritische Versorgungssituationen
nach patientengerechten Lösungen. Der ganze Planungs- und Umsetzungsprozess
soll gemeinsam möglichst transparent gestaltet werden.

Mit diesem gemeinsamen Ziel werden die sächsischen Akteure diesen Prozess
tragen.

Quelle: Presseaussendung, 10.02.2023

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