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Das E-Rezept kurz erklärt

Ratgeber: Das E-Rezept (Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie BPI).



Wie funktioniert eigentlich das E-Rezept? Ab morgen können Patientinnen und Patienten in vielen Apotheken in Deutschland das neue elektronische Rezept einlösen. Es soll das „rosa Kassenrezept“ in Papierform ersetzen. Doch wie genau lässt sich ein E-Rezept einlösen? Anja Klauke, Expertin für
Selbstmedikation beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), erklärt kurz und knapp die wichtigsten Funktionen des E-Rezepts.

Verordnen Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Krankenhäusern
verschreibungspflichtige Arzneimittel auf einem E-Rezept, legen sie die Daten
verschlüsselt auf einem zentralen Speicher ab. Für Patientinnen und Patienten
gibt es verschiedene Möglichkeiten, um das E-Rezept einzulösen.


Zwei Wege führen zum E-Rezept

E-Rezept-App

Am einfachsten geht es mit einem Smartphone: Über die E-Rezept-App der gematik
können Patientinnen und Patienten Rezepte elektronisch empfangen und einlösen.
Für die Anmeldung in der E-Rezept-App benötigen sie sowohl ihre elektronische
Gesundheitskarte der neuesten Generation als auch eine dazugehörige PIN der
Krankenkasse. Ob eine elektronische Gesundheitskarte eine sogenannte
NFC-Funktion hat, erkennen Versicherte anhand des sechsstelligen Zahlencodes
auf der oberen Vorderseite.

„Wenn Sie in der App Ihre Wunschapotheke auswählen, erfahren Sie, ob das
gewünschte Arzneimittel vorrätig ist und Sie es vor Ort abholen, vorbestellen
oder zu sich nach Hause liefern lassen können. In der App können Sie auch
einsehen, wie lange sie geöffnet hat oder ob die Apotheke einen Botendienst
anbietet. Perspektivisch soll die App über mögliche Wechselwirkungen
informieren und an die Einnahme von Arzneimitteln erinnern“, erklärt Klauke.
„Benötigen Sie ein Folgerezept im Laufe des Quartals, kann es die Arztpraxis
über die App direkt auf Ihr Smartphone übermitteln. Ein weiterer Arztbesuch
entfällt und Sie sparen sich den extra Weg“, sagt Klauke.

Mit der sogenannten „Familienfunktion“ können App-Nutzer bereits verordnete
Arzneimittel für ihre Angehörigen oder Nachbarn abholen. „Verfügen Sie über
eine elektronische Gesundheitskarte mit einer PIN, können Sie auch E-Rezepte
für andere Personen in der Apotheke einlösen“, erklärt Klauke. Zukünftig soll
es auch möglich sein, den E-Rezept-Barcode in der elektronischen Patientenakte
(ePA) zu übertragen.

E-Rezept-Papierausdruck

Menschen ohne die E-Rezept-App können den Code des E-Rezeptes in der Arztpraxis
weiterhin auf Papier ausdrucken und anschließend in der Apotheke einlesen
lassen. „Der weiße Papierausdruck enthält alle notwendigen Informationen zur
Verordnung und einen QR-Code. Anders als beim ‚rosa Kassenrezept‘ ist das
E-Rezept auch ohne eine händische Unterschrift des Arztes gültig. Den
Rezeptcode legen Sie dem Fachpersonal in der Apotheke zum Einscannen vor “,
erklärt Klauke.


Die Farbenwelt der E-Rezepte: Nachbesserungsbedarf!

Bislang können Ärztinnen und Ärzte nur E-Rezepte für das ehemalige „rosa
Kassenrezept“ – also für gesetzlich Versicherte ausstellen. Für
Privatversicherte ist der Service aktuell noch nicht vorhanden. Die blauen
Papierrezepte wird es also vorerst weiterhin geben – genauso wie die grünen
Rezeptscheine für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.

„Das Grüne Rezept signalisiert Patientinnen und Patienten, dass ihr Arzt die
Verordnung eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels für notwendig
und zweckmäßig erachtet. Zudem dokumentiert es die ärztliche Behandlung. Damit
erhalten Patientinnen und Patienten ein Dokument, das für sie eine Merkhilfe
bezüglich Präparate-Namen, Wirkstoff, Darreichungsform sowie Packungsgröße ist.
Damit es künftig eine volle elektronische Verordnung durch den Arzt gibt, ist
die Einführung eines Grünen E-Rezeptes dringend erforderlich“, betont Klauke.

Die gematik plant für weitere Verordnungen, wie das Grüne Rezept, Sonderrezepte
oder Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel, die elektronische Umsetzung in den
nächsten Jahren bis spätestens 2026.

Weitere Informationen finden Sie in unserer „BPI-Themenwelt E-Rezept“.


HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur
medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch
ersetzen.

Hinweis: Die Verwendung des Fotos ist unter der Quellenangabe gematik GmbH und
in Verbindung mit der Pressemeldung honorarfrei.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) vertritt das breite
Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler
Ebene. Über 270 Unternehmen haben sich im BPI zusammengeschlossen.

Kontakt: Fabian Locher (Stellvertretender Pressesprecher), Tel. 030 27909-170,
flocher@bpi.de

Quelle: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie BPI, 31.08.2022

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