Az. VI ZR 67/15: Unterlassene Behandlung kann auch dann ein Behandlungsfehler sein, wenn ihr Unterlassen zum Zeitpunkt der Behandlung lediglich medizinischen Standards zuwiderläuft
Az. VI ZR 67/15: Unterlassene Behandlung kann auch dann ein Behandlungsfehler sein, wenn ihr Unterlassen zum Zeitpunkt der Behandlung lediglich medizinischen Standards zuwiderläuft (Anwalt).