B 1 KR 3/19 R: Höchste Anforderungen bei der Wahl einer Behandlungsmethode für lebensbedrohlich erkrankte Patienten
B 1 KR 3/19 R: Höchste Anforderungen bei der Wahl einer Behandlungsmethode für lebensbedrohlich erkrankte Patienten (Medizinrecht RA Mohr).
A04C - B 1 KR 3/19 R - Krankenhausrecht - Leukämie - MDK - Qualitätsgebot - Sozialgericht - Stammzelltransplantation - Verbotsvorbehalt - Wirtschaftlichkeitsgebot - URL