Datenschutz im Gesundheitswesen: Neutrale Clearingstelle für den Datenaustausch zwischen Spitälern und Krankenkassen soll verpflichtet werden, medizinische Angaben nicht für andere Zwecke als die Rechnungsprüfung zu verwenden
Datenschutz im Gesundheitswesen: Neutrale Clearingstelle für den Datenaustausch zwischen Spitälern und Krankenkassen soll verpflichtet werden, medizinische Angaben nicht für andere Zwecke als die Rechnungsprüfung zu verwenden (Neue Zürcher Zeitung).