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Einführung der Hybrid-DRGs führe zu einem innerärztlichen Verteilungskampf

Hybrid-DRG: Der BDA ordnet seine gesundheitspolitischen Aktivitäten neu... (BDA).



Der BDA sieht durch die weitgehende Nichtbeachtung der Anästhesiologie in den derzeitigen gesundheitspolitischen Aktivitäten sowie von wesentlichen Akteuren wie dem Bundesgesundheitsministerium, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem SpiFa eine erhebliche Gefährdung für die anästhesiologische Versorgung von mehr als 10 Mio. Patientinnen und Patienten – und kündigt daher eine Neuausrichtung seiner gesundheitspolitischen Aktivitäten an. Über 30.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie behandeln jedes Jahr mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten stationär wie ambulant in den Fachbereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin und tragen zu einer hochqualitativen und sicheren Patientenversorgung bei. „Noch vor etwa drei Jahren waren diese Fachärztinnen und -ärzte an vorderster Front der Pandemiebewältigung tätig – heute scheinen ihre Anliegen gesundheitspolitisch in den Hintergrund geraten zu sein“, erklärt BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck.

In den vergangenen Monaten hat der BDA im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform vergeblich um eine Sichtbarkeit seines Fachgebietes gekämpft. Er musste sich in Gremien der Selbstverwaltung erfolglosen endlosen Diskussionen stellen, warum u.a. Zuschlagsziffern zur Förderung des ambulanten Operierens oder eine Instrumentenaufbereitung auch für die Anästhesiologie berechenbar sein müssen. Die adäquate Berücksichtigung der Anästhesie und damit die Sicherstellung der Finanzierung im Zuge der Krankenhausreform scheint trotz dezidierter Vorschläge und Stellungnahmen des BDA in weiter Ferne.

Die Einführung der Hybrid-DRGs führt nunmehr zu einem neuen innerärztlichen Verteilungskampf. Der Gesetzgeber habe es versäumt, den Rahmen für eine sachgerechte Aufteilung der Pauschale zu setzen, betont der BDA. „Auch übergeordnete Verbände wie der SpiFa haben die Zeit nicht genutzt, um eine erfolgte Einigung zur Aufteilung der Pauschalabrechnung zwischen dem BDA und dem Berufsverband Deutscher Chirurgie zu übernehmen, bzw. zu unterstützen“, erklärt BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia.
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Quelle: BDA, 01.03.,2024

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