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Bayerischer Psychiatriebericht 2021

Bayerischer Psychiatriebericht 2021 (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, PDF, 5 MB).



Am heutigen Dienstag ist der erste bayerische Psychiatriebericht im Landtag behandelt worden. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek in München hingewiesen. Der Minister betonte: „Mit dem bayerischen
Psychiatriebericht leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, Menschen mit
psychischem Hilfebedarf und ihre Angehörigen noch besser und zielgerichteter zu
unterstützen. Dieses Thema ist mir persönlich ein großes Anliegen und steht
weit oben auf der politischen Agenda. Klar ist: Wir brauchen weitere
Verbesserungen für die Betroffenen. Der Bericht ist dabei eine wichtige
Grundlage, um feststellen zu können, wo wir anpacken müssen.“

Holetschek erläuterte: „Schwerpunkt im aktuellen Bericht ist die psychische
Gesundheit im Zuge der Corona-Pandemie sowie die psychische Gesundheit im
Kontext von Arbeit. Der Bericht bildet den Status quo der psychiatrischen,
psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung in Bayern in all seinen
Facetten ab. Er bildet eine wesentliche Grundlage, um die Situation und die
Lebensqualität von psychisch erkrankten Menschen und deren Angehörigen in
Bayern weiter zu verbessern und die Unterstützungsangebote weiter zu
entwickeln.“

Die Erstellung des Berichts erfolgte durch das Landesamt für Gesundheit- und
Lebensmittelsicherheit (LGL). Unterstützt und begleitet wurde das LGL bei der
Konzeptionierung und der Berichterstellung durch einen ehrenamtlichen Beirat
aus Expertinnen und Experten – insbesondere auch unter Beteiligung der
organisierten psychiatrischen Selbsthilfe. Der Gesundheitsminister unterstrich:
„Dass der Bericht in der vorliegenden Qualität erstellt werden konnte, ist auch
dem beachtlichen Einsatz und wertvollen Engagement des begleitenden
ehrenamtlichen Beirates zuzuschreiben. Ich danke dem LGL und den
Beiratsmitgliedern für ihren Einsatz!“

Der Psychiatriebericht ist ein wichtiges Element der Umsetzung des
richtungsweisenden Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG).
Nach diesem Gesetz berichtet die Staatsregierung dem Landtag regelmäßig – im
dreijährigem Turnus – zur Situation der psychiatrischen, psychotherapeutischen
und psychosomatischen Versorgung.

Darüber hinaus gibt es auch ganz praktische Verbesserungen für Menschen mit
psychischem Hilfebedarf. Der Minister erläuterte: „So sind in ganz Bayern seit
dem 1. Juli 2021 rund um die Uhr Krisendienste verfügbar, die den Menschen in
psychischen Krisen rasch, wirksam und fachkundig helfen können. Vor allem in
der Corona-Pandemie ist das ein wertvolles Angebot für die bayerischen
Bürgerinnen und Bürger.“

Informationen zum Krisendienst stehen unter www.krisendienste.bayern zur
Verfügung.

Der erste Psychiatriebericht steht unter
www.stmgp.bayern.de/vorsorge/psychische-gesundheit zum Download zur Verfügung.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 01.02.2022

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