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Entwurf der Richtlinie zum Ersteinschätzungsverfahren müsse überarbeitet werden

Notaufnahmen müssen jetzt entlastet werden (DGOU).



Die Versorgung schwerverletzter Patientinnen und Patienten muss auch in Zukunft sichergestellt sein. Zurzeit kommen viel zu viele Hilfesuchende in die Notaufnahme, die eigentlich keine Notfälle sind, sodass die Kliniken stark überlastet sind und es zu langen Wartezeiten kommt. Es muss sichergestellt
werden, dass leichte Fälle in der dafür vorgesehenen Versorgungsebene behandelt werden können. „Das Personal in den Notaufnahmen muss schwerverletzte und
schwerkranke Patientinnen und Patienten behandeln. Die aktuelle Modifikation
des Arbeitsauftrages an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) macht uns Sorge,
ob in Zukunft die Notaufnahmen auch wirklich im erforderlichen Umfang entlastet
werden“, sagt Prof. Dr. Steffen Ruchholtz, stellvertretender Präsident der
Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).

Ein zentraler Punkt der Reform der Notfallversorgung ist die Verbesserung der
Patientensteuerung. Nach der von den Koalitionsfraktionen vorgenommenen
Anpassung des Arbeitsauftrages an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum
Ersteinschätzungsverfahren nach § 120 Abs. 3b SGB sollen leichte Fälle nur noch
in Notdienstpraxen im oder am Krankenhaus behandelt werden dürfen und nicht
mehr an niedergelassene Ärzte und Ärztinnen und medizinische Versorgungszentren
(MVZ) weiterverwiesen werden dürfen. Die Änderung wurde im Zusammenhang mit der
Verabschiedung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) am
Freitag, dem 26. Mai 2023 vom Bundestag vorgenommen. Damit ist eine
ausschließlich interne Steuerung der Patientinnen und Patienten in der
Notaufnahme des Krankenhauses oder durch die angegliederte Notdienstpraxis der
KV vorgesehen.

„Wir sehen in dieser Maßnahme die Gefahr, dass die angegliederten
KV-Notdienstpraxen nicht rund um die Uhr mit ausreichend Personal besetzt sind
und die leichten Fälle dann doch wieder in der Notaufnahme behandelt werden
müssen. Eine fortdauernde Überlastung der Notaufnahmen muss jedoch unbedingt
vermieden werden“, sagt Ruchholtz. „Die damit verbundene ausufernde Wartezeit
geht in einigen Fällen zulasten vordringlich zu Behandelnder. Das ist als
kritische Störung der Patientenversorgung mit Gefährdungspotenzial zu sehen und
nicht hinnehmbar“, sagt Prof. Dr. Dietmar Pennig, stellvertretender
Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie.

Der Gesetzgeber hat mit § 120 Absatz 3b SGB V dem Gemeinsamen Bundesausschuss
(G-BA) im Juli 2021 den Auftrag erteilt, eine Richtlinie zu beschließen mit
Vorgaben zur Durchführung einer qualifizierten und standardisierten
Ersteinschätzung des medizinischen Versorgungsbedarfs von Hilfesuchenden, die
sich zur Behandlung eines Notfalls an ein Krankenhaus wenden. Ein Entwurf für
die Richtlinie für dieses Ersteinschätzungsverfahren liegt bereits vor. Dieser
muss nun im Sinne der erhöhten Behandlungssicherheit der Patientinnen und
Patienten dringlich überarbeitet werden.

Quelle: DGOU, 12.06.2023

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