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Fachgesellschaften in der AWMF tragen zur Ausgestaltung der Krankenhausreform bei

AWMF mit Vorschlägen zu Leistungsgruppen und Strukturanforderungen für die Krankenhausversorgung (AWMF).



80 Fachgesellschaften der AWMF haben sich an einer Initiative der Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen der AWMF beteiligt. Zur Ausgestaltung der von der Regierungskommission vorgeschlagenen Leistungsbereiche und Leistungsgruppen zur Krankenhausreform wurden Ergänzungen, Zusammenführungen
sowie strukturelle Anforderungen formuliert. Vielfach fand dabei ein interdisziplinärer Austausch über die notwendigen Strukturen statt. Die Fachgesellschaften in der AWMF
unterstützen damit die geplante Krankenhausreform mit der künftigen Vergütung in
Leistungsgruppen und einem festen Anteil an Vorhaltekosten.
Die Ad-hoc-Kommission hat heute die ersten Ergebnisse der Ausarbeitung an das BMG und an
die Regierungskommission übergeben. Dazu gehört auch ein Vorschlag für eine Definition
von Fachkliniken, der den Verantwortlichen in den Ländern als Hilfestellung dienen kann. Die
wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften legen großen Wert auf interdisziplinäre
und interprofessionelle Strukturen für eine gute Zusammenarbeit sowie auf bewährte
Qualitätsanforderungen, wie z.B. der zertifizierten Zentren für die Versorgung von
Patient*innen mit Krebserkrankungen oder der Traumazentren in der Unfallchirurgie. Im
Vordergrund steht eine patientenorientierte, wissenschaftlich fundierte und
ressourcenbewusste Versorgung.
Die Einteilung der Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen wird von der Mehrheit der
Fachgesellschaften als positiv bewertet. Einzelne Fachgebiete sind nicht berücksichtigt (z. B.
Psychiatrie). Es ist noch zu klären, an welchen Strukturen die Versorgungsstufen genau
festgemacht werden und ob einzelne Abteilungen eines Krankenhauses davon abweichend
zugeordnet werden können. So ist z.B. die Pädiatrie als eigenes Fachgebiet nicht überall
sachgerecht in das Gesamtkonzept eines Allgemeinkrankenhauses einzugliedern.
Über die verschiedenen Leistungsgruppen könnten Abteilungen und Krankenhäuser
eindeutig charakterisiert werden.
Bei der von der Regierungskommission vorgeschlagenen Versorgungsstufe 1 mit integrierter
ambulanter und stationärer Versorgung und einer ersten Notfallstufe sind noch viele Fragen
offen. Die Überwindung der Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, die
AWMF-Geschäftsstelle · Birkenstraße 67 · 10559 Berlin · +49 30 20097777 · office@awmf.org · www.awmf.org
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personelle Ausstattung und die Festlegung der Verantwortlichkeiten bedürfen einer klaren
Ausgestaltung. Die AWMF und die in ihr zusammengeschlossenen wissenschaftlichen
medizinischen Fachgesellschaften werden sich weiterhin aktiv an der Reform beteiligen.
Pressekontakt
Sabrina Hartmann · Rüdigerstr. 14 · 70649 Stuttgart
Tel.: +49 0711 8931-649 · presse@awmf.org
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V.
bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt
dabei im Auftrag ihrer 182 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem
Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu
positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im
wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische
Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und
Aktualisierung medizinisch-wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin
widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und
Spenden

Quelle: AWMF, 26.04.2023

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