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Hebammenbonus und Niederlassungsprämie wirken

Zukunftsprogramm Geburtshilfe: Zahl der Hebammen in Bayern seit 2019 um zehn Prozent gestiegen (Medienaussendung).



Immer mehr Hebammen lassen sich im Freistaat nieder. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Sonntag in München hingewiesen: „Bayern ist für Hebammen als Arbeitsort attraktiv. Unsere Förderprogramme wie der Hebammenbonus und die Niederlassungsprämie wirken: Innerhalb von drei Jahren
ist die Zahl der Hebammen im Freistaat um zehn Prozent gestiegen. Waren es 2019 noch 3.208 Hebammen in Bayern, waren nach aktuellen Auswertungen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Jahr
2022 schon 3.507 Hebammen tätig.“

Der Minister ergänzte: „Das ist eine erfreuliche Entwicklung, auf der wir uns
aber nicht ausruhen. Ich setze mich dafür ein, dass sich noch mehr Hebammen im
Freistaat niederlassen und sich die Versorgung werdender Familien im Freistaat
noch weiter verbessert. Denn Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt
Großartiges für die Familien. Ihre Arbeit für die Gesundheit von Mutter und
Kind ist ganz besonders wertvoll.“

Der Minister unterstrich: „Der Freistaat setzt sich seit Jahren wirkungsvoll
für den Hebammenberuf ein. Das Interesse an unseren Förderprogrammen ist groß:
Der Hebammenbonus wurde seit seiner Einführung im September 2018 mehr als 5.200
Mal beantragt, davon wurden bislang knapp 4.600 Anträge bewilligt. Für die
Hebammenniederlassungsprämie gab es schon mehr als 660 Anträge, wovon mehr als
600 bewilligt wurden. Mit beiden Programmen zusammen haben wir die Hebammen in
Bayern bereits mit sieben Millionen Euro gefördert. Wir stärken so die
Hebammenversorgung in Bayern und sorgen auch für die dringend benötigten
Nachwuchskräfte.“

Der Hebammenbonus bietet den Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe
arbeiten, eine Förderung von 1.000 Euro pro Jahr. Der Bonus kann jedes Jahr neu
beantragt werden. Hebammen, die eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern
aufnehmen, erhalten seit dem 1. September 2019 zudem eine einmalige
Niederlassungsprämie in Höhe von 5.000 Euro. So soll freiberuflichen Hebammen
der Einstieg oder Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert werden.

Der Minister erläuterte: „Die Versorgung mit Hebammen in Bayern ist
flächendeckend auf einem sehr hohen Niveau. Die Staatsregierung wird aber auch
künftig nicht nachlassen, diesen wichtigen Beruf zu fördern. So haben wir die
Niederlassungsprämie bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Das ist eine weitere
Stärkung der Geburtshilfe-Strukturen im Freistaat. Eine weitere Verlängerung
der entsprechenden Richtlinie ist beabsichtigt.“

Holetschek fügte hinzu: „Eine wichtige Rolle bei der Gewinnung von mehr
Nachwuchskräften spielt auch die Einrichtung von Studiengängen. Bayern hat in
den vergangenen Jahren rund 200 Studienplätze für die akademische
Hebammenausbildung geschaffen. Die akademische Ausbildung wertet den Beruf
gesellschaftlich auf und bietet gute Perspektiven für die berufliche
Entwicklung. Damit wollen wir junge Menschen für das wertvolle Berufsbild
begeistern.“

Holetschek ergänzte: „Mit dem ‚Zukunftsprogramm Geburtshilfe‘ unterstützt
Bayern seit dem Jahr 2018 die Kommunen dabei, die wohnortnahe Geburtshilfe zu
erhalten. Landkreise und kreisfreie Städte können für jedes neugeborene Kind
eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten. Mit der zweiten Säule des
Geburtshilfe-Förderprogramms werden Landkreise und kreisfreie Städte im
ländlichen Raum finanziell unterstützt, um Defizite kleinerer
Geburtshilfestationen auszugleichen. Auch dieses Förderprogramm wird sehr gut
angenommen. Seit 2018 haben wir in das ,Zukunftsprogramm Geburtshilfe‘
insgesamt rund 76,6 Millionen Euro investiert.“

Quelle: Medienaussendung, 21.05.2023

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