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Medizinische Versorgungszentren (MVZ) stärker regulieren

Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein: Bundesregierung muss Medizinische Versorgungszentren stärker regulieren (Presseaussendung).



Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wollen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) im Sinne der Patientinnen und Patienten stärker regulieren. So sollen Monopolstellungen einzelner Träger verhindert und eine am Patientenwohl orientierte ambulante Versorgung gestärkt werden. Dazu haben die
drei Länder unter bayerischer Federführung eine gemeinsame Bundesratsinitiative entworfen. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, ein
MVZ-Regulierungsgesetz zu schaffen. Die Ministerräte in München und Mainz sowie
das Kabinett in Kiel gaben am Dienstag grünes Licht für den Vorstoß.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte in München: „Wir werden
unsere Initiative am kommenden Freitag in Berlin in den Bundesrat einbringen.
Damit fordern wir die Bundesregierung mit Nachdruck zum Handeln auf, denn
mehrere Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) aus den Jahren 2020
bis 2022, die bereits diverse Transparenz- und Regulierungsmaßnahmen zum
Gegenstand hatten, hat die Bundesregierung bislang leider nicht umgesetzt.“

Holetschek erläuterte: „Eine stärkere Regulierung ist dringend geboten.
Aufgrund des rasanten Wachstums bei den MVZ befürchten wir zunehmende
Konzentrationen und in einzelnen Regionen Abhängigkeiten von nur einem
Leistungsanbieter. Allein in Bayern ist die Zahl der MVZ seit deren Einführung
2004 von 9 auf 938 im August 2022 explodiert, rund 20 Prozent davon sind in der
Trägerschaft privater Krankenhäuser, über welche Finanzinvestoren oft ihre MVZ
betreiben. Zudem beobachten wir, dass gerade die Investoren ihre MVZ vor allem
in Ballungsgebiete verlagern, wo sie sich mehr Gewinn versprechen als auf dem
Land. All dies gefährdet eine flächendeckende und vielfältige ambulante
ärztliche Versorgung und muss verhindert werden.“

Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch sagte: „Für die
Landesregierung zählen der Schutz von Patientinnen und Patienten, neben einer
guten gesundheitlichen Versorgung, zu den wichtigsten Anliegen. Patienten
müssen wissen, dass sich hinter einem MVZ und deren ärztlicher Leitung als
Eigentümer tatsächlich Finanzinvestoren verbergen, auch, um eine informierte,
freie Entscheidung für eine Arzt- oder Zahnarztwahl treffen zu können. Bei
investorengeführten Praxen kann darüber hinaus die Gefahr drohen, dass ein
besonderer Fokus auf teurere Diagnose- und Behandlungsformen gelegt wird und
damit die medizinische Grundversorgung nur an zweiter Stelle kommt. Uns ist
wichtig, eine dominierende Marktmacht von bestimmten MVZ-Trägern durch
regulierende Vorgaben zu verhindern. Es ist daher absolut notwendig, dass mit
diesem Antrag eine gesetzliche Regulierung von investorengestützten MVZ endlich
in greifbare Nähe rückt. Das schützt die Patientinnen und Patienten und sichert
die Qualität bei der medizinischen Versorgung.“

Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betonte: „MVZ
können einen wertvollen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung leisten. Die
Bundesregierung muss die Rahmenbedingungen aber so anpassen, dass eine
Trägervielfalt bei den MVZ erhalten bleibt und die ärztliche Unabhängigkeit
immer gewahrt bleibt. Zudem darf der Einstieg von Investoren nicht dazu führen,
dass junge Ärztinnen und Ärzte, die sich selbstständig machen wollen, im
Wettbewerb um Kassenarztsitze ausgebootet werden. Wirtschaftliche Interessen
müssen im Einklang mit der Versorgungssicherheit und einer guten medizinischen
Behandlung der Patientinnen und Patienten stehen können. Damit das gelingt,
sind Anpassungen des gesetzlichen Rahmens und mehr Transparenz notwendig, die
die Bundesregierung nun endlich einleiten muss.“

Die GMK hatte Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein am 27. März
beauftragt, den Entschließungsantrag für ein MVZ-Regulierungsgesetz in den
Bundesrat einzubringen. Zuvor hatte Bayern bereits eine Arbeitsgruppe der
Länder zu dem Thema geleitet und Lösungsvorschläge erarbeitet, die nun
Grundlage der Initiative sind.

Der Entschließungsantrag sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, vor allem:

– Die Schaffung eines bundesweiten MVZ-Registers und einer
Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber auf dem Praxisschild, da die
realen Besitzverhältnisse meist nicht ersichtlich sind, vor allem nicht für die
Patienten vor Ort.

– Maßnahmen zur Begrenzung von Konzentrationsprozessen und
Monopolisierungstendenzen: So sollen Krankenhäuser künftig nur in einem Umkreis
bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz ein MVZ gründen können. Auch wird die
Einführung von Höchstversorgungsanteilen für Haus- und Fachärzte – sowohl
bezogen auf die arztgruppenbezogenen Planungsbereiche als auch auf den gesamten
Bezirk der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen – vorgesehen.

– Zudem enthält die Bundesratsinitiative Regelungen, um die Unabhängigkeit der
ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu
schützen, beispielsweise durch einen besonderen Abberufungs- und
Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren
Mindesttätigkeitsumfang.

Quelle: Presseaussendung, 09.05.2023

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