Az. S 7 KR 421/15: Bei der postoperativen Beurteilung des Patientenzustandes und seiner Entlassfähigkeit sind ex ante die Gesamtumstände zu berücksichtigen
Az. S 7 KR 421/15: Bei der postoperativen Beurteilung des Patientenzustandes und seiner Entlassfähigkeit sind ex ante die Gesamtumstände zu berücksichtigen (Urteilsbegründung).
DRG-Recht - ex-ante - Harnverhalt - Hysterektomie - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - MDK - N04Z - postoperative Schmerztherapie - Restharnverhalt - S 7 KR 421/15 - Sachverständigengutachten - sekundäre Fehlbelegung - Sozialgericht - Sozialgericht Nürnberg - Verweildauer - URL