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Krankenhausabrechnungsprüfung: Reform droht zur Farce zu werden

Krankenhausabrechnungsprüfung: Reform droht zur Farce zu werden (AOK Bundesverband).



Der AOK-Bundesverband hält die Reformvorschläge zur Krankenhausabrechnung weiterhin für nicht sachgerecht. Vorstandsvorsitzender Martin Litsch erklärt: Die Krankenhausabrechnungsprüfung effizienter zu gestalten, kann nicht bedeuten, dass fehlerhafte Abrechnungen gar nicht
mehr in die Prüfung kommen. Das hieße letzten Endes Krankenhäuser aufzufordern, ein strategisches Abrechnungsmanagement zu entwickeln. Die Konsequenz wäre, den Beitragszahlern zusätzliche Belastungen von schätzungsweise mehr als einer Milliarde Euro
aufzubürden, ohne dass sich die Versorgung auch nur ansatzweise verbessert."

Zukünftig sollen Abrechnungsfälle nur eingeschränkt prüfbar sein, maximal
dürfen nur noch 15 Prozent der Rechnungen beanstandet werden. Das hieße, dass
auf dem Milliardenmarkt "Krankenhaus" (die GKV zahlte 2018 rund 77 Milliarden
Euro für die Leistungen der Krankenhäuser) massenhaft fehlerhafte Abrechnungen
auf Kosten der Beitragszahler unbeanstandet blieben. Litsch bemängelt außerdem
weitere Verschlechterungen gegenüber dem Referentenentwurf: "Nun sollen auch
noch die Strafabschläge für nachgewiesenes Falschabrechnen auf maximal 1.500
Euro gedeckelt werden. Zuvor waren noch 25 bis 50 Prozent auf die tatsächliche
Differenzsumme vorgesehen. So werden Prüfungen vollends zur Farce, die
Krankenhauslobby lacht sich ins Fäustchen."

Dramatisch sei, dass damit ein Anreiz für Upcoding gerade bei schweren Fällen
als erfolgsversprechende Gewinnmaximierungsstrategie gesetzt werde. "Denn die
Sanktionen sind ja der Höhe nach gedeckelt, unabhängig von der finanziellen
Bewertung des Falles. Damit stehen Sanktion und Ertrag einer Upcodingstrategie
in keinem Verhältnis mehr. Es ist mit massiven Verwerfungen in der Abrechnung
zu rechnen", so Litsch.

2017 waren 56 Prozent der geprüften Krankenhausabrechnungen fehlerhaft. So
mussten die Krankenhäuser 2,8 Milliarden Euro für fehlerhafte Abrechnungen
aufgrund der Prüfergebnisse des MDK zurückzahlen, ohne dass das weitere
Sanktionen für das jeweilige Krankenhaus mit sich gebracht hätte. Mit seinem
Referentenentwurf reagiert das Bundesgesundheitsministerium unter anderem auf
diese Verwerfungen. Aber entgegen den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes
schränkt es die Prüfmöglichkeiten der Krankenkassen weiter ein, nachdem schon
im letzten Jahr die Prüffristen für die Krankenkassen einseitig verkürzt worden
waren.

Dossierstempel
Krankenhaus
Im Gesetz ist vorgesehen, dass bei einer Fehlerquote unter 40 Prozent künftig
maximal nur noch fünf Prozent aller Krankenhausabrechnungen überhaupt geprüft
werden dürfen. Bei einer Fehlerquote zwischen 40 und 60 Prozent sollen zehn
Prozent der Krankenhausabrechnungen eingesehen werden dürfen und bei mehr als
60 Prozent Fehlerquote bis zu 15 Prozent. Litsch: "Es gibt keinen
Wirtschaftsbereich in Deutschland, wo die Prüfrechte derartig eingeschränkt
werden. Man stelle sich mal vor, dem Finanzamt bei Betriebsprüfungen
vorzuschreiben, nur noch höchstens 15 Prozent der Belege zu prüfen."

Wenn in diesem Zusammenhang mit Bürokratieabbau argumentiert werde, könne man
anders vorgehen. "Ein konsequenter Umgang wäre zum Beispiel, nur eine
Stichprobe der Rechnungen zu prüfen, das Ergebnis dann aber auf die gesamte
Abrechnungssumme hochzurechnen. Das wäre wirtschaftlich, würde keine
überbordende Prüftätigkeit auslösen und dennoch zu sachgerechten Lösungen
führen", so der Verbandschef weiter.

Dagegen fallen die Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf geringfügig
aus. So begrüßt Litsch die gesetzliche Klarstellung, wonach nur die
Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung geprüft werden
müssen und auf die Prüfquote angerechnet werden. Damit entfalle die Möglichkeit
einer fortwährenden Anpassung der Abrechnungsdaten durch das Krankenhaus. Auch
dass die Frist zur Einleitung der Rechnungsprüfung verlängert werde und statt
nach sechs Wochen jetzt erst nach drei Monaten zu erfolgen habe, sei besser.
"Insgesamt schwächen die Gesetzespläne aber die Stellung der Gesetzlichen
Krankenversicherung gegenüber den Krankenhäusern nachhaltig. Für die Qualität
und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung sind das schlechte
Nachrichten."

Quelle: AOK Bundesverband, 16.07.2019

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