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Bundeshaushalt 2024: DKG fordert "Sondervermögen Krankenhaus"

Die DKG erinnert daran, dass die geplante Krankenhausreform auch viel Geld kosten werde, das im Bundeshaushalt bisher nicht vorgesehen sei (Presseinformation).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf, in der morgigen Sitzung zur Krankenhausreform ein klares Zeichen für die Finanzierung des strukturellen Umbaus der Krankenhausversorgung zu setzen. „In der bisherigen Debatte zur Aufstellung des
Bundeshaushaltes 2024 geht völlig unter, dass auch für die große
Krankenhausreform dringend Geld eingestellt werden muss. Politisch gewollte
Fusionen, Standortverlagerungen und auch die Umwandlung einzelner
Krankenhausstandorte zu Gesundheitszentren müssen finanziell abgesichert
werden. Beispielhaft ist hier das Land Nordrhein-Westfalen positiv
hervorzuheben, das ein Sonderinvestitionsvolumen von 2,5 Milliarden Euro für
die nächsten Jahre in Aussicht gestellt hat. Wir erwarten, dass der
Bundesgesundheitsminister in einem ersten Schritt mindestens 5 Milliarden Euro
im Haushaltsplan des Bundes für 2024 einstellt, die auch in den Folgejahren
verstetigt werden. Dies ist dann auch die klare Botschaft an die Länder, sich
ebenfalls zu ihrer Verantwortung zu bekennen und ihren Teil beizutragen“
erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

Die DKG fordert, dass sich Bund, Länder und GKV in angemessener Weise an der
ergänzenden Vorhaltefinanzierung, dem Aufbau eines Strukturfonds und der
Finanzierung ambulanter Leistungen an den Krankenhäusern beteiligen. Nur so
kann das System tatsächlich weiterentwickelt und umgestaltet werden. „Wir
sprechen von einem großen Transformationsprozess. Eine solche Entwicklung kann
nur durch nachhaltige Investitionen gelingen“, sagt Gaß.

Wenn Mitglieder der Regierungskommission selbst von 100 Milliarden Euro
Investitionsmittelbedarf sprechen, um die geplante Strukturreform umzusetzen,
müssen diese auch in den Haushalt eingepreist werden. Und dies nicht erst
irgendwann in der Zukunft, sondern jetzt. „Es ist Zeit, ein ‚Sondervermögen
Krankenhaus‘ einzurichten, das den Reformprozess der nächsten Jahre finanziert,
absichert und begleitet“, so Gaß.

Quelle: Presseinformation, 22.02.2023

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