Az. 8 AZR 318/22: Kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts eher privaten Arbeitgebern gleichgestellt
Kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts K.d.ö.R. gilt nicht als öffentlicher Arbeitgeber (Curacon).
Arbeitgeber - Arbeitsrecht - Dritter Weg - kirchliche Einrichtung - Krankenhausrecht - Mitarbeiter - Mitarbeitervertretung - Mitarbeiterzufriedenheit - Schwerbehinderung - Trägerschaft - URL