Brexit: Erläuterungen zur stationären Versorgung und Abrechnung von im Vereinigten Königreich versicherten Patienten
Brexit: Erläuterungen zur stationären Versorgung und Abrechnung von im Vereinigten Königreich versicherten Patienten (DVKA, 244 kB).
Im Rahmen des zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich geschlossenen Austrittsabkommens sind während des Übergangszeitraums bis zum 31.12.2020 die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 sowie (EG) Nr. 859/2003 in Verbindung mit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (im Weiteren: Regelungen zur Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit) vollumfänglich weiter anwendbar (z. B. für Touristen, Rentnerinnen und Rentner, Studierende, entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).
Der Übergangszeitraum des Austrittsabkommen endet zum 31.12.2020. Dies
bedeutet, dass die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen
Sicherheit für Sachverhalte, die nach dem 31.12.2020 beginnen und die zuvor
keinen grenzüberschreitenden Bezug zum Vereinigten Königreich hatten, keine
Anwendung mehr finden.
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Quelle: DVKA, 16.12.2020