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Das System der Krankenhausfinanzierung ist am Ende mydrg.de





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Das System der Krankenhausfinanzierung ist am Ende

Blick auf das Gesamtbild der Versorgung fehlt: Die Krankenhausreform und einmalige Finanzhilfen lösen nicht die systematische Unterfinanzierung (Klinikverbund Hessen).



„Die von Gesundheitsminister Lauterbach versprochene finanzielle Unterstützung von 2,5 Mrd. Euro für die Krankenhäuser hilft vielleicht, einige Krankenhausschließungen hinauszuzögern, wird das Problem der systematischen Unterfinanzierung auf Dauer nicht lösen“, stellt Clemens Maurer,
Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Die inflationsbedingten Kostensteigerungen bei Material und Sachkosten sowie die anstehenden
Gehaltserhöhungen bei den Ärztinnen und Ärzten sowie den Beschäftigten im TvöD
von voraussichtlich über 10% ließen die Kosten für die Krankenhäuser
explodieren. Dem stünden die im Vergleich dazu geringe Steigerung des
Landesbasisfallwerts als Grundlage der Krankenhauserlöse, die nach wie vor
geringen Fallzahlen, sowie die weiterhin bestehende Lücke bei der Finanzierung
der Investitionskosten durch das Land gegenüber. „Die Schere zwischen Ausgaben
und Einnahmen geht immer weiter auseinander und wird auf Dauer weder durch
Defizitausgleiche der Träger noch durch Einmalzahlungen aus Bundesmitteln
geschlossen“, so Maurer. Einmalzahlungen könnten zwar das Überleben einiger
Krankenhäuser verlängern, seien jedoch keine ursächliche Behandlung der
systematischen Unterfinanzierung.

„Leider wird dieses Problem auch nicht durch die geplante Krankenhausreform
gelöst“, ergänzt Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des
Klinikverbunds Hessen. Die Krankenhausreform verändere in erster Linie die
Strukturen der Krankenhäuser und die in den jeweiligen Häusern zur Verfügung
stehenden Leistungen. Die mit der Reform ebenfalls geplante Einführung einer
Vorhaltefinanzierung sei jedoch in ihrer Umsetzung noch unausgegoren und könne
zu erheblichen Verwerfungen in der Finanzierung führen. „Solange nur umverteilt
und nicht auch mehr Geld zur Verfügung gestellt wird, bleibt die strukturelle
Unterfinanzierung und die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen erhalten“,
erklärt Neyer.

Für Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, sind die
finanziellen Auswirkungen der Reform und der Veränderungen in der
Gesundheitsversorgung nicht zu Ende gedacht: „Auf den ersten Blick scheint die
Idee der Vorhaltefinanzierung über die so genannten Leistungsgruppen eine gute
Idee, um den Druck aus der viel kritisierten leistungsbezogenen Finanzierung zu
nehmen“, erklärt Schaffert. Bei genauerem Hinsehen ergäben sich allerdings
durch die vorgesehene pauschale Vorhaltefinanzierung pro Leistungsgruppe – die
jeweils sehr unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen Gesamtkosten und
Anteilen von Fixkosten enthalten – erhebliche Verwerfungen. „So attraktiv eine
pauschale Vorhaltefinanzierung ist, im Detail ergeben sich dann wieder neue
Anreize und Fehlanreize mit entsprechen unerwünschten Auswirkungen“, meint
Schaffert.

Damit es bis zur anstehenden Krankenhausreform überhaupt noch genug
Krankenhäuser gebe, brauche es nach Ansicht des Klinikverbunds Hessen eine
sofortige und dauerhafte Anpassung des Landesbasisfallwertes an die
tatsächlichen Kosten durch einen Inflationsausgleich sowie endlich eine
ausreichende Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser. „Außerdem
darf die Krankenhausfinanzierung nicht noch komplexer werden – es müssen im
Gegenteil komplexe Regelungen und Bürokratie abgebaut werden“, meint Schaffert.
Eine Vielzahl der Regelungen zur Krankenhausfinanzierung beruhten noch auf
Rahmenbedingungen aus dem letzten Jahrhundert und dienten in erster Linie der
Abgrenzung von ambulanter und stationärer Versorgung – also von Krankenhäusern
und Kassenärzten. „Inzwischen ist diese Abgrenzung aber obsolet, denn
angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels findet die Konkurrenz nicht mehr
unter den unterschiedlichen Leistungserbringern statt, sondern die Patientinnen
und Patienten konkurrieren um die Leistungen – mit der Folge von langen
Wartezeiten auf eine fachärztliche Behandlung“, erläutert Schaffert.

Auch in anderen Bereichen könne ein Abbau der Bürokratie dazu beitragen, die
Kosten zu reduzieren und Personal und Ressourcen für die Versorgung
freizusetzen. Stattdessen führe die Politik jedoch immer neue Kostentreiber
ein, wie derzeit gerade die Ausweitung der Vorhaltung für Arzneimittel im
Krankenhaus. Kosten für die Ausweitung der Lagerhaltung und des
Apothekenpersonals – soweit überhaupt verfügbar – blieben in dem Gesetzentwurf
völlig außer Acht.

„So sinnvoll eine einzelne Maßnahme auch erscheinen mag: Es bleibt der
Eindruck, dass in der Politik und der Gesetzgebung der Blick für Zusammenhänge
und das Gesamtbild der Versorgung völlig fehlt“, meint Schaffert.

Quelle: Klinikverbund Hessen, 16.04.2023

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