Konzept Notfallreform ist praxisfremd und untauglich
Koordiniertes Miteinander von Notaufnahme, Bereitschaftspraxis und Vertragsärzten empfehlenswert (Bayerische Landesärztekammer).
Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, die schon mit der Krankenhausreform heftige Kritik erntete, stellte ihre Empfehlung für eine Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland vor. „Diese Notfallreform ist praxisfremd und untauglich, um die
ungesteuerte Inanspruchnahme von Notaufnahmen in Kliniken und Bereitschaftspraxen zu regulieren. Flächendeckende Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen demnach die Lösung sein“,
kritisierte Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen
Landesärztekammer (BLÄK).
Das Konzept der Regierungskommission sieht vor, dass an Kliniken der
Notfallstufe 2 eine Bereitschaftspraxis von Montag bis Freitag von 14 bis
22 Uhr und an Kliniken der Notfallstufe 3 sogar rund um die Uhr besetzt sein
soll. Darüber hinaus sollen auch an Kliniken der Notfallstufe 1, da wo es
regional erforderlich ist, Bereitschaftspraxen dauerhaft 24 Stunden
an sieben Tagen eingerichtet werden. Außerdem soll der Bereitschaftsdienst
der Kassenärztlichen Vereinigungen inklusive Fahrdienst ebenfalls rund
um die Uhr, also auch während der Praxisöffnungszeiten, angeboten
werden. „Müssen jetzt Ärztinnen und Ärzte ihre Praxen schließen, um am
Bereitschaftsdienst teilnehmen zu können?“, fragt sich Quitterer. Das sei
eine unsinnige Idee und vermutlich der Intention geschuldet, den
Bereitschaftsdienst für Patientinnen und Patienten „attraktiv“ zu
gestalten.
„Es sollte vielmehr eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung
genutzt werden, um Patientinnen und Patienten in die für sie geeignete
Versorgungsstruktur – Notaufnahme, Bereitschaftsdienst oder
vertragsärztliche Versorgung – zu leiten und auch den Zeitpunkt der
Versorgung festzulegen, die häufig nicht sofort erfolgen muss. Es gilt
insbesondere Bedarf und Bedürfnisse nicht zu verwechseln, um die
ärztlichen Kapazitäten für die Akut- oder Notfälle adäquat einsetzen zu
können“, schlägt der bayerische Ärztekammerpräsident vor.
Ein Blick auf bereits bestehende und praktikable Strukturen eines
koordinierten Miteinanders von Notaufnahme, Bereitschaftspraxis und
Vertragsärztinnen und -ärzten unter Anwendung einer Ersteinschätzung
kann dabei als Empfehlung für die Kommission dienen.
Quelle: Bayerische Landesärztekammer, 11.05.2023