Bei Behandlungsfehlern durch systematische Überlastung der Angestellten oder Organisationsmängel könne das Krankenhausmanagement haftbar gemacht werden
Bei Behandlungsfehlern durch systematische Überlastung der Angestellten oder Organisationsmängel könne das Krankenhausmanagement haftbar gemacht werden (Spiegel).
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