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Sachsen-Anhalt: Krankenhausgutachten wird beraten

Sachsen-Anhalt: Sonderkabinett berät wesentliche Ergebnisse des Krankenhausgutachtens (Landesportal Sachsen-Anhalt).



In einer Sonderkabinettsitzung sind am Dienstag die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens zur Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt vorgestellt worden. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Versorgung mit stationären Krankenhausleistungen durch die 54 Krankenhausstandorte insgesamt gut ist.
In den Ballungszentren sind alle notwendigen medizinischen Kapazitäten vorhanden. Eine Unterversorgung bescheinigt die Studie allerdings der Altmark
im Norden von Sachsen-Anhalt. Die Gutachter empfehlen ein gestuftes System der
Krankenhausversorgung: Eine Basisversorgung mit internistischen und
chirurgischen Leistungen soll wohnortnah möglich sein, auch Kinder- und
Geburtskliniken sollen regional verfügbar sein. Je spezialisierter die
medizinischen Leistungen werden, desto stärker werden die Leistungen an großen
Schwerpunktversorgern, Maximalversorgern und den Universitätskliniken
konzentriert.

Zudem wird unter anderem der Ausbau der Angebote für eine neurologische
Frührehabilitation sowie die Einrichtung mindestens eines Neurovaskulärem
Zentrum empfohlen, um die Versorgung von Schlaganfällen zu verbessern. „Wir
haben mit dem Gutachten eine gute Grundlage mit detaillierten Daten und
Erkenntnissen, die uns bei der künftigen Sicherstellung der stationären,
medizinischen Versorgung in bestmöglicher Qualität im Land weiterhelfen“, sagte
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. „Klar ist, die Standorte in der Fläche
müssen erhalten bleiben. Die Probleme, die wir durch den Fachkräftemangel und
die demografische Entwicklung im Land haben, dürfen die medizinische Versorgung
nicht gefährden. Dafür brauchen wir kluge, nachhaltige Strukturen wie
beispielsweise die Kombination und Verflechtung von ambulanten und stationären
Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin.“
Die Studie zeigt auch auf, wie die Krankenhäuser die Fachkräftesituation und
die wirtschaftliche Lage bewerten. So berichteten in einer Online-Befragung 85
Prozent der Krankenhäuser von einem Fachkräftemangel in der Pflege. 43 Prozent
der befragten Krankenhäuser berichteten von einem negativen Jahresergebnis und
fast alle Krankenhäuser erwarteten dauerhaft reduzierte Fallzahlen.

Im Bereich der Geburtshilfe stellen die Gutachter fest, dass in den meisten
Gebieten in weniger als 30 Minuten eine Geburtshilfe erreicht werden kann.
Einige Geburtskliniken schaffen jedoch nicht einmal 300 Geburten pro Jahr. Im
Durchschnitt wird in diesen Einrichtungen nicht jeden Tag ein Kind geboren. Die
Hälfte der Geburtskliniken in Sachsen-Anhalt schafft die meist als
wirtschaftliche Untergrenze angesehenen 600 Geburten nicht. Dennoch werden aber
fast alle Geburtskliniken als notwendig für eine akzeptable Versorgung im Land
angesehen.
Im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin ist die Versorgung in Sachsen-Anhalt
der Studie zufolge aktuell vergleichsweise gut. 97 Prozent der Bevölkerung
erreichen in weniger als 40 Minuten Fahrzeit einen Krankenhausstandort mit
Kinderheilkunde. Von 2017 bis 2021 wurde ein starker Rückgang der Fallzahlen
festgestellt. In 2021 haben 22 Standorte Leistungen im Versorgungsbereich der
Kinderheilkunde erbracht. Davon erbrachten fünf Standorte im Jahr 2021 weniger
als 500 Fälle in der Altersklasse der Kinder und Jugendlichen. Lediglich an
sechs Standorten wurden mehr als 1.000 stationäre Fälle behandelt. Die
Gutachter sehen aufgrund des Bevölkerungsrückgangs in Verbindung mit der häufig
unzureichenden Finanzierung pädiatrischer Leistungen die Tragfähigkeit
insbesondere kleiner Abteilungen als gefährdet an.

In der Basisnotfallversorgung besteht dem Gutachten zufolge eine gute
flächendeckende Versorgung, im Rettungswesen grundsätzlich eine gute, wenn auch
kleinteilige und heterogene Versorgungslandschaft. In den höheren Stufen der
Notfallversorgung bestehen zum Teil erhebliche Lücken und daraus resultierende
lange Anfahrtszeiten. Die Luftrettung, die sich in Sachsen-Anhalt lediglich auf
zwei Standorte in Halle und Magdeburg verteilt, kann ihre Ziele nur durch eine
bundesländerübergreifende Versorgung sicherstellen.

Die Gutachter halten es für unbedingt erforderlich, dass alle Möglichkeiten
einer sektorenübergreifenden Versorgung genutzt werden. Bereits etablierte
Modelle der Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und
den Krankenhäusern können ausgebaut werden. Dazu zählen auch ambulante Angebote
(MVZ) durch Krankenhäuser oder Kommunen. Notwendig sind aber auch neue Modelle,
in denen Krankenhausärzte im Bereich der ambulanten Behandlung Lücken füllen
und tätig werden können. Das Land fördert bereits die engere Verzahnung von
ambulanten und stationären Angeboten in Gardelegen. Zudem ist ein Projekt in
Genthin geplant.
Für das Gutachten wurde die stationäre Versorgung mit Krankenhausleistungen und
die Notfallversorgung in Sachsen-Anhalt untersucht, Krankenhausbehandlungen
analysiert, Krankenhausträger und weitere Akteure aus dem Gesundheitssektor
befragt. Das Gutachten, das in den kommenden Wochen abgeschlossen wird, soll
auch unter Berücksichtigung der Krankenhausreform des Bundes die Grundlage für
die weiteren Planungen im Land sein.

Mit der Erstellung des Gutachtens wurde die PD – Berater der öffentlichen Hand
GmbH mit Sitz in Berlin beauftragt. Die Gesellschaft ist ein
Beratungsunternehmen für Bund, Länder, Kommunen sowie andere öffentliche
Körperschaften und Einrichtungen und zu 100 Prozent in öffentlicher Hand. Das
Land Sachsen-Anhalt ist wie andere Länder auch selbst Gesellschafter.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://lsaurl.de/Gutachten

Quelle: Landesportal Sachsen-Anhalt, 05.04.2023

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