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Az. B 3 KR 21/12 R: Regelfrist von 6 Monaten bis zum Abschluss eines fristgerecht eingeleiteten MDK-Prüfverfahrens nach Zugang der vollständigen Krankenhausrechnung bei der Krankenkasse

Az. B 3 KR 21/12 R: Regelfrist von 6 Monaten bis zum Abschluss eines fristgerecht eingeleiteten MDK-Prüfverfahrens nach Zugang der vollständigen Krankenhausrechnung bei der Krankenkasse (Bundessozialgericht).

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