Az. L 1 KR 51/05: Bei notstandsähnlicher Situation muss gesetzliche Krankenversicherung auch die Versorgung mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel gewähren
Az. L 1 KR 51/05: Bei notstandsähnlicher Situation muss gesetzliche Krankenversicherung auch die Versorgung mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel gewähren (Landessozialgericht Hessen).