Bundesschlichtungsausschuss zu KDE 583 Krampfanfall, Hirnmetastase, Bronchialkarzinom
Bundesschlichtungsausschuss zu KDE 583 Krampfanfall, Hirnmetastase, Bronchialkarzinom (InEK, PDF, 43 kB).
Wird ein Patient wegen einer symptomatischen Epilepsie auf dem Boden von Hirnmetastasen bei einer Tumorerkrankung aufgenommen und wird ausschließlich die symptomatische Epilepsie behandelt, so sind gemäß DKR 0201 Neubildungen und Schlichtungsausschuss Bund alter Fassung (Beschluss vom 04.07.2016) die symptomatische Epilepsie als Hauptdiagnose sowie
die Hirnmetastasen und der Tumor als Nebendiagnosen zu verschlüsseln.
Quelle: InEK, 16.12.2020