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30 Minuten bis zum nächsten leistungsfähigen (!) Krankenhaus - nicht länger

Krankenhausreform: Innerhalb von 30 Minuten muss ein Krankenhaus erreichbar sein, das auch Leistungen erbringen darf... (Bundesärztekammer).



Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, in der Diskussion um die Krankenhausreform die Versorgung der Patientinnen und Patienten auch im ländlichen Raum besonders zu beachten. Das ist bislang nicht ausreichend der Fall! Damit verschärft sich die Situation für die Patienten auf dem Land massiv. Bisher erfolgt die Krankenhausfinanzierung über zwei Säulen:

a) einem Fallerlös (das, was ein Krankenhaus für jeden einzelnen Patienten bekommt, um die laufenden Kosten zu decken)

b) einer Investitionskostenfinanzierung (der Betrag, den das jeweilige Bundesland für Instandhaltung und Investition bezahlt)

Mit der Reform wird eine dritte Säule eingeführt, die sog. Vorhaltepauschale, die dazu dient, dass Ressourcen und Dienstleistungen für die Behandlungen in Krankenhäusern dauerhaft vorgehalten werden. Die Vorhaltepauschale kann dazu beitragen, Abteilungen in Krankenhäusern zu betreiben, deren Auslastung weniger gut planbar sind. Prinzipiell ist diese Vorhaltepauschale für die Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommer also eine positive Weiterentwicklung.

Um eine Vorhaltepauschale zu bekommen, muss ein Krankenhaus bestimmte Kriterien erfüllen, die sich an Regelungen aus Nordrhein-Westphalen orientieren sollen. Die Anwendung der Kriterien kann zur Folge haben, dass kleinere Krankenhäuser ihr Behandlungsspektrum einschränken müssen und auch kleine Abteilungen an größeren Kliniken existentiell bedroht werden.

Das nächste Krankenhaus der Grundversorgung wird in Deutschland im Mittel innerhalb von 16 Minuten Fahrzeit erreicht. In Mecklenburg-Vorpommern schaffen es nur gut die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger ein Krankenhaus innerhalb dieser Frist zu erreichen, damit ist unser Bundesland Deutschlandweit an letzter Stelle. Eine weitere Konzentration von Standorten darf es nicht geben!

Gleichzeitig muss allerdings auch das Behandlungsspektrum der Krankenhäuser an den Versorgungsbedarf angepasst sein. Eine zukünftige rudimentäre Basisversorgung durch ein bisher gut funktionierendes Krankenhaus hilft weder den Patientinnen und Patienten noch ist es ein attraktiver Arbeitsplatz, mit dem sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identifizieren.

30 Minuten, länger sollte es mit einem PKW nicht bis zum nächsten Krankenhaus dauern – so die Vorgabe. Das reicht aber nicht! Innerhalb von 30 Minuten muss ein Krankenhaus erreichbar sein, dass auch Leistungen erbringen darf. Dazu bedarf es Änderungen in der geplanten Krankenhausreform. Die Landesministerien für Gesundheit dürfen NICHT von der Krankenhausplanung ausgeschlossen werden. Gleichzeitig müssen die Ärztekammern mit ihrer Expertise für die Versorgung einbezogen werden.

Quelle: Bundesärztekammer, 16.11.2023

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