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Ambulant-Stationäre Zentren: Level-1-i-Kriterien zu unkonkret

Einigung auf gemeinsame Ausgangsbasis für die Transformation der Krankenhauslandschaft dringend nötig (DEKV).



Die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder konnten sich auch beim gestrigen Kamingespräch nicht auf gemeinsame Eckpunkte für die Krankenhausreform einigen. Die Krankenhäuser sind durch Inflation und Lohnsteigerungen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage und brauchen dringend Planungssicherheit.
„Das vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Papier ist eine gute Ausgangsbasis, damit eine Transformation der Krankenhauslandschaft gelingen
kann“, beurteilt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen
Krankenhausverbands, den von den Gesundheitsministern vereinbarten Rahmen für
die weitere Diskussion. Die nun vorgenommene Entkoppelung von Leistungsgruppen
und Level der Krankenhäuser ermöglicht es den Ländern, eine bedarfsgerechte
Versorgungslandschaft zu planen. Jetzt kommt es darauf an, die Strukturvorgaben
für die einzelnen Leistungsbereiche praxistauglich und so flexibel festzulegen,
dass regionale Besonderheiten berücksichtigt werden können.

Eigener Level für Fachkliniken
Mit einem eigenen Level für Fachkliniken nehmen die Eckpunkte die wichtige
Rolle dieser Häuser für die Versorgung kranker Menschen auf. „Wir begrüßen es,
dass nicht nur Kliniken, die sich auf bestimmte Krankheitsbilder
spezialisieren, sondern auch Krankenhäuser, die sich auf besonders vulnerable
Patientengruppen, wie zum Beispiel behinderte Menschen, konzentrieren,
weiterhin ihren wichtigen Beitrag zur Krankenversorgung leisten können“, betont
Radbruch.

Level-1i-Kriterien müssen weiter ausgearbeitet werden
Die Vorschläge zu den ambulant-stationären Zentren, den sogenannten
Level-1i-Krankenhäusern sind leider noch nicht konkret genug, damit
Krankenhausträger solche Einrichtungen planen können. Es ist nicht eindeutig
genug beschrieben, welchen Versorgungsauftrag Level-1i-Krankenhäuser haben und
wie diese in die Versorgungsketten eingebettet werden. „Die restriktive
Vorgabe, dass fast ausschließlich bestehende Krankenhäuser in Häuser des Levels
1i umgewandelt werden sollen, erweckt den Eindruck, dass es nur darum geht,
lokalpolitische Proteste bei der Schließung von Krankenhäusern zu verhindern“,
so Radbruch.

Weiterentwicklung des DRG-Systems statt Neufassung der Krankenhausfinanzierung
„Auch, wenn bei der Ausgestaltung der Vorhaltekosten als neuer, dritte
Finanzierungssäule noch viele Fragen offen bleiben, scheint es mit der
angedeuteten Neugestaltung des Mindererlösausgleichs um eine Weiterentwicklung
des bewährten DRG-Systems zu gehen, ohne einen kompletten Umbau des DRG-Systems
jetzt über das Knie zu brechen“, ordnet Radbruch die Veränderungen bei der
Krankenhausfinanzierung ein.

Quelle: DEKV, 24.05.2023

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